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Körper. Klettern Sie nicht über Elektrozäune, oder kriechen Sie nicht zwischen oder unter Elektrozäunen
durch. Benutzen Sie stets Tore dafür speziell eingerichtete Übergangsstellen.
Zwischen zwei Elektrozäunen sowie deren Zaun- und Verbindungsdrähten, deren Spannungszufuhr
über zwei verschiedene Weidezaungeräte erfolgt, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten.
Wenn der Abschnitt zwischen diesen zwei Elektrozäunen als Teil einer Einzäunung geschlossen werden
soll, sind dafür Materialien zu verwenden, die bei Berührung nicht elektrisch leiten.
Stacheldraht darf bei Elektrozäunen nicht verwendet werden.
Wenn ein nicht Strom führender Stacheldrahtzaun zusätzlich durch eine oder mehrere Strom führende
Drahtlitzen verstärkt werden soll, sind diese vorschriftsmäßig stabil und gut isoliert seitlich von der
Zaunlinie anzubringen. Dabei ist vertikal ein Mindestabstand von 150 mm zu dem nicht Strom führenden
Stacheldraht einzuhalten. Der Stacheldraht ist in regelmäßigen Abständen zu erden.
Die Herstellerbestimmungen für die Erdung des Weidezaungerätes sind genau zu befolgen.
Zwischen den Erdungselektroden von Weidezaungeräten und anderen Erdungssystemen von u. a.
Stromübertragungskabeln oder Telekommunikationssystemen ist ein Mindestabstand von 10 m
einzuhalten.
Stromkabel von Elektrozäunen, die in Gebäude geführt werden, sind von den geerdeten Bauteilen der
Gebäude gut zu isolieren. Eine ausreichende Isolierung kann durch die Verwendung von isoliertem
Hochspannungskabel erreicht werden.
Unterirdisch verlegte Leiter sind in Rohren zu verlegen, die eine ausreichende
Hochspannungsisolierung gewährleisten oder es sind Hochspannungserdkabel zu verwenden. Die Leiter
und Kabel sind so zu verlegen, dass z. B. Tiere beim Scharren oder ins Erdreich greifende
Fahrzeugreifen, wie die von Traktoren, nicht die Leiter beschädigen können.
Kabel und Leiter für Weidezaungeräte dürfen nicht mit Stromversorgungskabeln sowie Telefon- und
Datenkommunikationskabeln im gleichen Elektroinstallationsrohren verlegt werden.
Die Leiter von Weidezaungeräten oder Elektrozäunen dürfen als Freileitung NICHT über
Stromversorgungs- oder Datenkommunikationskabeln verlegt werden. Auch die Errichtung von
Elektrozäunen unter Stromversorgungsfreileitungen sollte vermieden werden. Wenn eine Kreuzung
dieser Leitungen unvermeidbar ist, muss die Elektrozaunleitung stets unter der
Stromversorgungsfreileitung, sowie bei der Kreuzung im rechten Winkel zu dieser verlegt werden.
Als Freileitung verlegte Leiter von Elektrozäunen müssen stets den vorgeschriebenen Mindestabstand
zu Stromversorgungsfreileitungen einhalten. Bei einer Nennspannung der Versorgungsfreileitung von
1000 V ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten. Bei Freileitungen zwischen 1000
—33000 Volt
ist ein Mindestabstand von 4 m und bei Leitungen über 33000 Volt ein Abstand von mindestens 8 m
einzuhalten.
Elektrozaunleiter, die als Freileitung verlegt werden, dürfen in der Nähe von
Stromversorgungsfreileitungen einer Höhe von mehr als 3 Metern über dem Erdboden NICHT
überschreiten. Beträgt die Spannung der Versorgungsfreileitung max. 1000 V, betrifft diese Begrenzung
Elektrozaunleiter, die senkrecht zum Erdboden gemessen, in einem geringeren Abstand als 2 m zu der
äußeren Leitung der Stromversorgungsfreileitung verlaufen. Bei Elektroversorgungsfreileitungen über
1000 V gilt diese Bestimmung bis zu einem Abstand von 15 m vom äußersten Rand der Freileitung,
horizontal zum Erdboden gemessen.
Zum Vertreiben von Vögeln sowie bei Einzäunungen für Haustiere (Kleintiere) sowie Elektrozäune zur
Gewöhnung von Tieren (wie Kühe) an Elektrozäune sind Weidezaungeräte mit geringer Leistung zu
verwenden, die eine ausreichende Sicherheit gewähren.
Bei Elektrozäunen, die das Nisten von Vögeln verhindern sollen, ist der Erdungspol des