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Originalbetriebsanleitung
Wir erklären in alleiniger Verantwortlichkeit: Diese
Späneabsauganlage , identifiziert durch Type und
Seriennummer *1), entsprechen allen
einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien *2)
und Normen *3). Technische Unterlagen bei *4) -
siehe Seite 2.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch
Personen (einschließlich Kinder) mit
eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder mangels Wissen benutzt zu werden.
Eigenmächtige Veränderungen am Gerät sowie
der Gebrauch von Teilen, die nicht vom Hersteller
geprüft und freigegeben sind, sind nicht gestattet.
Jede unsachgemäße Verwendung des Gerätes ist
bestimmungswidrig; hierdurch können
unvorhersehbare Schäden entstehen! Für
Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch haftet allein der Benutzer.
Allgemein anerkannte
Unfallverhütungsvorschriften und beigelegte
Sicherheitshinweise müssen beachtet werden.
2.1 Die Späneabsauganlage ist
- geeignet zum Absaugen und Abscheiden von
trockenem Holzstaub und Spänen der
Staubexplosionsklassen St 1 (KST-Wert
≤
200
bar m/s);
- nicht geeignet für Staub mit KST-Wert > 200 bar
m/s (Staubexplosionsklasse St 2 und St 3, und/
oder mit Mindestzündenergie unter 10 mJ
- nicht geeignet zum Absaugen von explosiblen
oder ähnlichen Substanzen, für explosible
Gasatmosphären, für brennbare Flüssigkeiten
und für Gemische von brennbarem Staub und
Flüssigkeiten
- nicht geeignet für die Verwendung in
explosionsfähiger Atmosphäre
- nicht geeignet zum Absaugen von Maschinen
mit einem erhöhten Risiko, Zündquellen zu
erzeugen (Anmerkung: das sind nach BGI 739-1
Zerkleinerungsmaschinen, Vielblattkreissägen
und Breitbandschleifmaschinen in der Span-
platten-, Türen-, Leisten- und Parkettherstellung)
WARNUNG
Die Anlage ist nicht bestimmt für die
Absaugung anderer als die als geeignet
benannten Materialien, heißer oder aggressiver
Stäube, Schmieröle usw.
Grobe Holzstücke, Metalle, etc. dürfen wegen der
mechanischen Überlastung der Gehäusebauteile
nicht in größerem Umfang abgesaugt werden.
-
Die Anlage wird nach den Prüfgrundsätzen GS-
HO-07 der
Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz im
Fachbereich Holz und Metall
Vollmoellerstraße 11
70563 Stuttgart
geprüft. Er ist damit geeignet zur Abscheidung von
Holzstaub, wobei die Reststaubgehaltsstufe 3
"H3", 0,1 mg/m3 sicher eingehalten wird. Er trägt
das GS-Zeichen mit dem entsprechenden Zusatz:
- Die Anlage ist geeignet zum Erfassen, Fördern
und Abscheiden von Holzstaub und Holzspänen
an einzelnen Staubquellen.
Das Ergebnis der staubtechnischen Prüfung
bezieht sich auf das Absaugen von trockenem
Holzstaub und trockenen Holzspänen mit einer
Restfeuchte < 30 %.
Beachtungshinweis bei wechselndem
Anwendungsfall
Mit der Anlage können Späne und Staub von
Bearbeitungsmaschinen abgesaugt werden, die
einen maximalen Anschlussdurchmesser beim
Querschnitt von der Späneabsauganlage haben:
Anschlussstutzen Ø 100 mm = 0,00785 m
2
A1 = Rohrquerschnitt Staubquelle 1
A2 = Rohrquerschnitt Staubquelle 2
A3 = Rohrquerschnitt Reinluftentstauber
A1 + A2 < A3
(siehe Abb. D)
Falls an mehreren Stellen einer
Bearbeitungsmaschine verunreinigte Luft
abgesaugt werden muss (z.B. Tischkreissäge mit
zwei Absauganschlussstutzen) ist zu beachten,
dass die Summe der
Maschinenabsaugstutzenquerschnitte nicht
größer ist als der Absaugquerschnitt der Anlage .
Die Abstufung und Ausführung ist so zu wählen,
dass die Strömungsgeschwindigkeiten annähernd
gleich bleiben.
Achtung
!
Das Absaugen von Holzbearbeitungsmaschinen
mit einem Absaugstutzendurchmesser von größer
als 100 mm ist unzulässig.
Beachten Sie die mit diesem Symbol
gekennzeichneten Textstellen zu Ihrem
eigenen Schutz und zum Schutz Ihres
Elektrowerkzeugs!
WARNUNG
– Zur Verringerung eines
Verletzungsrisikos Betriebsanleitung
lesen.
WARNUNG Lesen Sie alle Sicherheits-
hinweise und Anweisungen.
Versäumnisse bei der Einhaltung der
Sicherheitshinweise und Anweisungen können
elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere
Verletzungen verursachen.
Bewahren Sie alle Sicherheitshinweise und
Anweisungen für die Zukunft auf.
Geben Sie Ihr Elektrowerkzeug nur zusammen mit
diesen Dokumenten weiter.
Beachten Sie diese Punkte, um Verletzungs-,
Brand- und andere Gefahren durch den
unsachgemäßen Einsatz und Betrieb der Anlage
zu vermeiden:
Warnung
!
Montage, elektrischer Anschluss,
Versorgungsanschluss, Wartung,
Inbetriebnahme, Instandsetzung usw. dürfen nur
von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt
werden.
Die Späneabsauganlage darf nur mit komplett
geschlossenen Revisionstüren und Deckeln
betrieben werden!
Vor allen Arbeiten an der Anlage bzw. dem Öffnen
der Revisionstüren ist sicherzustellen, dass die
Stromzufuhr abgeschaltet (allpolig abschalten),
Netzstecker ziehen und vor unbefugtem
Wiedereinschalten gesichert ist!
Die Anlage ist ordnungsgemäß zu montieren und
unter genauer Beachtung unserer Anweisung zu
verwenden.
Erfolgt die Montage entgegen unseren
Bestimmungen und steht der aufgetretene
Mangel/Schaden in einem ursächlichen
Zusammenhang mit einer unsachgemäßen
Veränderung, Bearbeitung oder sonstigen
Behandlung sind sämtliche Ansprüche auf
Schadenersatz oder Gewährleistung
ausgeschlossen. Der Besteller hat den Nachweis
zu führen, dass die unsachgemäße Montage für
den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.
Allgemeine Wartungshinweise der Betriebs- und
Montageanleitung der Anlage müssen unbedingt
beachtet werden.
Die Ausführung und Bauart der Anlage entspricht
den in der Konformitätserklärung aufgeführten
Normen, um ein evtl. von der Anlage ausgehendes
Gefährdungspotential zu minimieren.
Es ist dafür zu sorgen, dass alle beauftragten
Personen, die mit der Anlage zu tun haben, die
Betriebsanleitung in vollem Umfang gelesen,
verstanden haben und diese beachten!
Um Gefahren innerhalb des Betriebes zu
vermeiden gelten über diese Betriebsanleitung
hinaus alle Werks-, Betriebs- und
Arbeitsanweisungen des Benutzers.
Für Arbeiten an der Anlage ist persönliche
Schutzausrüstung erforderlich!
- Staubmasken bei Filterwechsel und beim
Entsorgen der Sammelgüter. Handschuhe bei
Filterwechsel und Montagearbeiten.
- Das Gerät darf nur in trockenen und frostfreien
Bereichen benutzt werden. Bei Abweichung
Rücksprache mit dem Hersteller halten.
- Das Betreiben der Anlage ist bei einer
Raumtemperatur zw 5° bis + 40° C
gestattet.
- Es ist darauf zu achten, dass die
Netzanschlussleitung nicht durch Überfahren,
Quetschen, Zerren und dergleichen beschädigt
wird.
- Die Netzanschlussleitung ist regelmäßig auf
Anzeichen einer Beschädigung oder Alterung zu
untersuchen.
- Das Gerät darf nur benutzt werden, wenn der
Zustand der Netzanschlussleitung einwandfrei
ist.
- Bei Ersatz der Netzanschlussleitung darf nur der
im Leistungsverzeichnis angegebene
Leitungstyp verwendet wer-den.
- Zum Ersatz des Netzsteckers darf nur der im
Leistungsverzeichnis angegebene Steckertyp
verwendet werden.
- Der Austausch der Netzanschlussleitung und
des Netzsteckers darf nur vom Fachpersonal
durchgeführt werden.
- Bei notwendigem Ersatz der Netz- und
Geräteanschlussleitung darf von den
angegebenen Ausführungen des Her-stellers
nicht abgewichen werden.
- Der Netzstecker der Anlage darf erst nach
Aufstellung am Einsatzort eingesteckt werden.
- Anschluss an CEE Stecker (z.B.
Wandsteckdose) mit träger Vorsicherung 3 x 16
A oder Einphasen-Wechselstrom 1 x 10 A.
- Nach dem Gebrauch, vor dem Versetzen der
Späneabsauganlage an eine andere
Einsatzstelle, vor dem Reinigen, Warten,
Austauschen oder Entnehmen von beweglichen
Teilen ist der Netzstecker zu ziehen.
- Beim Betrieb ist die Verwendung von elektr.
Kupplungsvorrichtungen und Adaptern nicht
gestattet.
- Drehrichtung des Motors beachten.
Warnung
!
Im Brandfall ist das Gerät durch Ziehen des
Netzsteckers vom Netz zu trennen. Das Gerät
nicht öffnen, es könnten noch Glimmnester
vorhanden sein. Feuerwehr alarmieren, die das
Gerät unter Schutz öffnet. Filterabreinigung nicht
aktivieren! Brand- und Verletzungsgefahr.
Achtung!
Zum Schutz vor evtl. freigesetzter Schadstoffe
dürfen die Räume nur mit Atemschutzmasken
betreten werden.
Für zündquellenfrei gebaute Geräte gilt:
- Sie sind nicht geeignet zum Absaugen von
Objekten (Bearbeitungsmaschinen), bei denen
wirksame Zündquellen nicht ausgeschlossen
sind.
- Staubexplosionsgeschützte
Industriestaubsauger und Reinluftentstauber
sind sicherheitstechnisch nicht geeignet zum
Auf- bzw. Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleich gestellten Stoffen im Sinne
von § 1 SprenG, von Stäuben der
Staubexplosionsklasse St 2 und St 3, von
brennbaren Flüssigkeiten sowie von Gemischen
1. Konformitätserklärung
2. Bestimmungsgemäße
Verwendung
3. Allgemeine
Sicherheitshinweise
4. Spezielle Sicherheitshinweise
Содержание SPA 2002
Страница 76: ...ru 76 BG 69 A 1 1 7 5 f 1 1 6 4 DIN EN ISO 11201 10...
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Страница 80: ...Metabowerke GmbH Metabo Allee 1 72622 Nuertingen Germany www metabo com 1151691176 1219...