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Eingeschränkte Garantie Deutschland
I. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Die Garantie beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der MEDION oder
einem offiziellen Handelspartner der MEDION und bezieht sich auf Material- und
Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten können. Die
Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in Zusammenhang mit
dem Kaufbeleg des autorisierten MEDION-Handelspartners.
Liegt den Geräten keine Garantiekarte bei, besteht für diese Geräte keine Garantie. Neue
Geräte unterliegen den gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten. Bei
gebrauchten Geräten (B-Ware) unterliegt die Ware der eingeschränkten Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten.
Bitte bewahren Sie den original Kaufnachweis und die Garantiekarte gut auf. MEDION und
sein autorisierter Servicepartner behalten sich vor, eine Garantiereparatur oder eine
Garantiebestätigung zu verweigern, wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät im Falle einer notwendigen Einsendung transportsicher
verpackt ist. Sofern nichts anderes auf ihrer Garantiekarte vermerkt, tragen sie die Kosten der
Einsendung sowie das Transportrisiko. Für zusätzlich eingesendete Materialien, die nicht zum
ursprünglichen Lieferumfang des MEDION Gerätes gehören, übernimmt MEDION keine
Haftung.
Bitte überlassen Sie uns mit dem Gerät eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung. Zur
Geltendmachung ihrer Ansprüche bzw. vor Einsendung, kontaktieren sie bitte die MEDION
Hotline. Sie erhalten dort eine Referenznummer (RMA Nr.), die sie bitte außen auf dem Paket,
gut sichtbar anbringen.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche und unterliegt dem
geltenden Recht des Landes, in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Endkunden vom
autorisierten Händler der MEDION erfolgte.
2. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an ihrem MEDION Gerät
gewährleistet die MEDION mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des MEDION
Gerätes. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt MEDION.