MMS 2000P
MMS 2400
MMS 3000
12
DE
3.5.
Besondere Gefährdung durch Schweißarbeiten
In Feuer
und explosionsgefährdeten Räumen darf nicht geschweißt werden, hier
gelten besondere Vorschriften.
An Behältern, in denen Gase, Treibstoff, Öle Farbstoffe oder dgl. gelagert
werden,
dürfen, auch wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden, da durch Rückstände Explosionsgefahr
besteht.
Schweißverbindungen, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind und
unbedingte Sicherheitsanforderungen erf
üllen müssen, dürfen nur von
besonders ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt werden.
Beispielsweise
Druckkessel,
Laufschienen,
Anhängerkupplungen,
Fahrzeugrahmen, tragende Konstruktionen.