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D-17
Deutsch
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13 Garantieurkunde
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufver-
trag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir
Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material-
und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung
an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem
Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel in-
nerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche
Inbetriebnahme (Entfeuchter und Schwimmbad-Wärmepumpen)
durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfeh-
ler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Eur-
opäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in
Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent-
geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des
Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte au-
ßergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht
übernommen. Der freie Gerätezugang muss durch den Endab-
nehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurückneh-
men, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nach-
besserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der
ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt
sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beein-
trächtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/
oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestim-
mungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektie-
rungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Einbindungssche-
men nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnot-
wendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus ent-
stehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf
das Gerät und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer
bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom
Lieferer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter
den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den
Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir
uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrech-
nung, für die bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder
andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei
einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag be-
schränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für KVS-Geräte
ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslie-
ferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen ge-
währt: Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Ga-
rantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahme-
protokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von we-
niger als 150 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte
Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für
die Garantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von
einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten ange-
gebene Adresse einzureichen, von welcher auch die Garantie-
zeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbe-
triebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die
ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung
der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagen-
mängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für KVS-Geräte ist der aktuellen
Preisliste zu entnehmen. Die Inbetriebnahmepauschale wird
durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auf-
traggeber in Rechnung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbe-
halten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale Ser-
vicehotline der Glen Dimplex Deutschland GmbH.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich KVS-Klimatechnik
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer E-Nr.
und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Diese Anga-
ben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umrandeten
Feld.
Kundendienstadresse:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
+49 (0) 9221 709 516
+49 (0) 9221 709 514
[email protected]
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