BETRIEBSANLEITUNG
Dokument: DOK-029
GEFAHREN- UND WARNHINWEISE!
DEN SPRITZAUTOMAT ERST NACH VOLLSTÄNDI-
GEM
LESEN
DER
GEBRAUCHSANLEITUNG
IN
BETRIEB NEHMEN!
MONTAGE
DES
SPRITZAUTOMATEN
SOWIE
ANSCHLUSS DER MATERIALZUFUHR NUR VON
FACHKUNDIGEN PERSONEN DURCHFÜHREN LAS-
SEN! MONTAGEVORRICHTUNG, DRUCKSCHLÄU-
CHE UND ANSCHLÜSSE VON ZEIT ZU ZEIT KON-
TROLLIEREN!
WÄHREND DER ARBEIT, BEI WARTUNGS-, REINI-
GUNGS- ODER REPARATURARBEITEN SOWIE BEIM
MATERIALWECHSEL STETS DIE VOM LIEFERANTEN
DES
BESCHICHTUNGSSTOFFES
EMPFOHLENE
SCHUTZAUSRÜSTUNG TRAGEN (WIE Z. B. SCHUTZ-
BRILLE, ATEMSCHUTZ, SCHUTZKLEIDUNG, HAND-
SCHUHE USW.)! ERFORDERLICHENFALLS GEHÖR-
SCHUTZ TRAGEN!
BEI DER VERARBEITUNG VON BRAND- UND EXPLO-
SIONSGEFÄHRDETEN BESCHICHTUNGSSTOFFEN
EX-SCHUTZVORSCHRIFTEN
BEACHTEN!
ZÜND-
QUELLEN UND OFFENES FEUER FERNHALTEN!
BEI DER VERARBEITUNG VON STOFFEN, Z. B.
LÖSEMITTELN, DIE DURCH DAS ZERSTÄUBEN
ODER VERSPRÜHEN IN LUFT EIN ERHÖHTES
EXPLOSIONSPOTENTIAL BILDEN KÖNNEN, ABSI-
CHERNDE
MAßNAHMEN
ERGREIFEN
UND
IN
BESONDEREM MAßE AUF DIE SPEZIELLE GEFAHR
HINWEISEN! BEZÜGLICH DER EMISSIONEN, DER
BRAND- ODER EXPLOSIONSGEFAHR SOWIE GEGE-
BENENFALLS ANDERER GEFAHREN, DIE WARN-
UND GEFAHRENHINWEISE DER LIEFERANTEN DER
BESCHICHTUNGSSTOFFE UND DER REINIGUNGS-
MITTEL BEACHTEN! IN ZWEIFELSFÄLLEN ANFRA-
GEN AN DEN ODER DIE LIEFERANTEN DER KOMPO-
NENTEN RICHTEN!
BEIM ABMISCHEN VERSCHIEDENER KOMPONEN-
TEN
UND/ODER
BEIM
MITVERWENDEN
VON
LÖSUNGS- ODER VERDÜNNUNGSMITTELN ZUR
HERSTELLUNG VON BESCHICHTUNGSSTOFFEN
VORKEHRUNGEN TREFFEN, DASS KEINE STOFFE
MIT ERHÖHTEM GEFAHRENPOTENTIAL ENTSTE-
HEN KÖNNEN (Z. B. BRENNBARKEIT, EXPLOSIVITÄT,
ERHÖHTE EXPLOSIONSNEIGUNG DURCH VER-
SPRÜHEN IN DER LUFT, TOXIZITÄT, ERHÖHTE TOXI-
ZITÄT DURCH CHEMISCHE REAKTION MIT LUFT
USW.)! ERHÖHUNG DES GEFAHRENPOTENTIALS
DURCH UNERWÜNSCHTE CHEMISCHE REAKTIO-
NEN VERMEIDEN! ERFORDERLICHENFALLS ABSI-
CHERNDE
MAßNAHMEN
ERGREIFEN
UND
IN
BESONDEREM MAßE AUF DIE SPEZIELLE GEFAHR
HINWEISEN! IN ZWEIFELSFÄLLEN ANFRAGEN AN
DEN ODER DIE LIEFERANTEN DER KOMPONENTEN
RICHTEN!
DIE
VERTRÄGLICHKEIT
MATERIALBERÜHRTER
TEILE DES SPRITZAUTOMATEN KANN NICHT MIT
JEDEM
MÖGLICHEN
BESCHICHTUNGSSTOFF
GEWÄHRLEISTET WERDEN (SIEHE TABELLE ‘MATE-
RIALBERÜHRTE TEILE’ IM KAPITEL 11, TECHNISCHE
DATEN). IN ZWEIFELSFÄLLEN ANFRAGEN AN DIE
KRAUTZBERGER GMBH RICHTEN!
DEN SPRÜHSTRAHL UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
AUF PERSONEN ODER TIERE RICHTEN!
DER
STRAHL KANN DIE HAUT DURCHDRINGEN, IN DEN
KÖRPER GELANGEN UND DABEI LUFT MITREIßEN.
GEFAHR EINER TÖDLICHEN EMBOLIE!
BESONDERS GEFÄHRLICH IST DER MATERIAL-
STRAHL, WENN KEINE AIRLESS-DÜSE MONTIERT
IST
UND DER STRAHL UNMITTELBAR AUS DER VEN-
TILSITZSCHRAUBE AUSTRITT!
IM FALLE GIFTIGER BESCHICHTUNGS- ODER REI-
NIGUNGSMITTEL BESTEHT AUßERDEM VERGIF-
TUNGSGEFAHR!
BETRIEBLICHE NOTFALLVERSORGUNG ORGANI-
SIEREN!
MAßNAHMEN IM FALLE EINES UNFALLS:
SOFORTMAßNAHMEN:
ARTGERECHTE WUNDVER-
SORGUNG.
WEITERE MAßNAHMEN:
SOFORTIGE NOTÄRZTLI-
CHE BEHANDLUNG UNTER ANGABE DES VERAR-
BEITETEN STOFFES.
NICHT IM BEREICH DES MATERIALSTRAHLS AUF-
HALTEN!
DEN SPRÜHSTRAHL NICHT AUF ELEKTRISCHE
ANLAGEN ODER GERÄTE RICHTEN!
KEINE WERKSTÜCKE ODER UNTERGRÜNDE VON
UNZUREICHENDER STABILITÄT BESPRÜHEN! DER
ENERGIEREICHE SPRÜHSTRAHL KÖNNTE TEILE
DES WERKSTÜCKES BZW. DES UNTERGRUNDES IN
DIE UMGEBUNG SCHLEUDERN.
BEIM SPRÜHEN UND DURCH RÜCKPRALL VOM
WERKSTÜCK GELANGT BESCHICHTUNGSSTOFF IN
DIE UMGEBENDE LUFT. JE NACH BESCHICHTUNGS-
STOFF KÖNNEN UMWELTGEFAHREN, BRAND- UND
EXPLOSIONSGEFAHREN SOWIE GESUNDHEITSGE-
FAHREN BESTEHEN. DESHALB SPRITZ- ODER
SPRÜHGERÄTE NUR IN DEN DAFÜR VORGESEHE-
NEN RÄUMLICHKEITEN VERWENDEN! NUR IN AUS-
REICHEND BELÜFTETEN BEREICHEN ARBEITEN!
ERFORDERLICHENFALLS GEEIGNETE ABSAUGAN-
LAGEN ZU HILFE NEHMEN!
AUF AUSREICHENDE ERDUNG ACHTEN (Z. B.
ANSCHLUSS DER GEBÄUDEERDUNG AN DEN HAL-
TEBOLZEN (108))!
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