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GAB-N-BA-d-1817
9 Justierung/Eichung
Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss jede
Waage – gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip – am
Aufstellort auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur
wenn die Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser
Justiervorgang, muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel
sowie bei Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um
genaue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im
Wägebetrieb periodisch zu justieren.
•
Bei geeichten Waagen ist die Justierung gesperrt.
Zum Menüzugang muss die Siegelmarke zerstört und der
Justierschalter betätigt werden, s. Kap. 9.3
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss die Waage durch eine
autorisierte Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht
werden, bevor es wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet
werden darf.
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Das zu verwendende Justiergewicht ist abhängig von der Kapazität der
Waage. Justierung möglichst nahe an der Höchstlast der Waage
durchführen. Infos zu Prüfgewichten finden Sie im Internet unter:
http://www.kern-sohn.com.
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Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine Anwärmzeit (siehe
Kap. 1) zur Stabilisierung ist erforderlich. Darauf achten, dass sich keine
Gegenstände auf der Wägeplatte befinden.