HEAT SOCKS XLP ONE
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Anhang
8.2 Hinweise zur EG-Konformitätserklärung
8.3 FCC-Bestimmungen (USA und Kanada)
Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb unterliegt den folgenden beiden Bedingungen: (1)
Das Gerät darf keine störenden Interferenzen verursachen und (2) das Gerät muss Störungen von außen ertragen
können. Darunter fallen auch solche Störungen, die zu einer Beeinträchtigung der Funktion führen können.
8.4 Garantie / Gewährleistung (außer USA und Kanada)
6 Monate Gewährleistung laut Konsumentenschutz ab Kaufdatum.
8.5 Eingeschränkte Garantie (USA und Kanada)
Auf die Heat Socks XLP ONE gewähren wir eine eingeschränkte Garantie von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum. Diese
eingeschränkte Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer, der die neue Heat Socks XLP ONE von einem
autorisierten Händler erworben hat. Ein Kaufnachweis mit Datum ist vorzulegen. Hotronic® ersetzt oder repariert
nur jenes Teil der Heat Socks XLP ONE, welches als Folge von Ausführungs- oder Materialmängeln defekt ist. Diese
eingeschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf nicht sachgemäße Verwendung, Nachlässigkeit,
Missbrauch oder jeglichen in der Bedienungsanleitung nicht vorgesehenen Einsatz zurückzuführen ist. Weiterhin
sind von der Garantie ausgeschlossen: normale Abnutzung, Veränderung von Aussehen bzw. Farbe, Bruch (mit
Ausnahme eines durch Herstellungsmängel bedingten Bruchs), unsachgemäße Wartung durch den Händler, durch
den Händler oder Käufer nicht sachgemäß vorgenommene Produktmodifikationen, Produktverlust als Folge
mangelhafter Befestigung, normale Temperaturabweichungen pro Heizstufe bzw. Abweichungen in Bezug auf die
Heizdauer des Produktes auf einer bestimmten Heizstufe nach dem Aufladen, bedingt durch die Wahl des
Batterieladeverfahrens bzw. die Bedingungen, in denen die Heat Socks XLP ONE verwendet werden, sowie
Toleranzen der Akkupacks XLP ONE, der Mikrosteuerung des Mikroprozessors oder des Mikro-Chips.
Diese eingeschränkte Garantie ist die einzige Garantie, die dem Käufer gewährt wird.
Weitere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien sind ausgeschlossen. Weder WINTERSTEIGER noch der
Händler haftet für nebensächliche oder Folgeschäden jeglicher Art, die auf die Verwendung oder den Besitz der
Heat Socks XLP ONE zurückzuführen sind.
Sollte an der Heat Socks XLP ONE während der eingeschränkten Garantiezeit ein Mangel auftreten, so ist das
Produkt vom Besitzer unverzüglich an einen autorisierten Händler zurückzugeben. Ein datierter Kaufnachweis ist
vorzulegen. Falls die Heat Socks XLP ONE bzw. ein Teil derselben ersetzt oder repariert wird, so entspricht die
Garantiezeit für das Ersatzprodukt/Ersatzteil bzw. das reparierte Produkt/Teil der verbleibenden Originallaufzeit der
eingeschränkten Garantie ab dem Kaufdatum der ursprünglichen Heat Socks XLP ONE.
Dieses Produkt befindet sich in Übereinstimmung mit den zutreffenden EU-Vor-
schriften und Richtlinien. Die vollständige originale Konformitätserklärung ist
bei der Fa. WINTERSTEIGER erhältlich.
WINTERSTEIGER AG
4910 Ried/Innkreis
Dimmelstraße 9
AUSTRIA