Leckagewarngerät Typ LWG 2000
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Artikel-Nr. 15 073 50 j
Nachweis der Funktionsfähigkeit durch Prüfung beim Hersteller:
Sonde in das zu prüfende
Betriebsmedium eintauchen. 48 Stunden im Wärmeschrank bei + 60 °C aufbewahren.
Danach vorgegebene FUNKTIONSPRÜFUNGEN bei Umgebungstemperatur durchführen.
Über die durchgeführten Prüfungen und das Ergebnis ist eine Bescheinigung auszustellen.
Eine
Liste der Betriebsmedien
mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet unter
www.gok-online.de/de/downloads/technische-dokumentation.
Betreiberort
•
Anzeigegerät an geeigneter Stelle an der Wand in einem regelmäßig begangenen,
trockenen Raum montieren.
•
Bei Anwendungen im Freien muss das Anzeigegerät so angeordnet oder geschützt sein,
dass kein Wasser eindringen kann. Wir empfehlen ein Schutzgehäuse der Schutzart IP65
nach EN 60529.
•
Bei Anwendungen im Freien muss das Anzeigegerät gegen UV-Strahlung geschützt sein.
•
Bei Anwendungen im Freien muss die Sonde so angeordnet sein, dass kein Oberflächen-
bzw. Niederschlagswasser noch Schmutz und Flugsand in die Rückhalteeinrichtung und
Kabelverbindungsarmatur (Bestell-Nr. 15 379 00) eindringen kann.
Die Rückhalteeinrichtung im Freien ist hierbei mit einer Überdachung
auszurüsten, die das 0,6-fache ihrer Höhe über die Rückhalteeinrichtung hinausragt.
Die Höhe wird vom Rand aus gemessen. Hier ist dann über den potentialfreien Relaiskontakt
ein externer Signalgeber anzuschließen.
NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Jede Verwendung, die über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht:
•
z. B. Betrieb mit anderen Betriebsmedien
•
Betrieb mit entzündbaren Betriebsmedien der Kategorie 1, 2 oder 3 mit einem
Flammpunkt
≤
55 °C
•
Anwendung im wettergeschützten Außenbereich ohne Schutzart IP65
•
Änderungen am Produkt oder an einem Teil des Produktes
•
Einbau in einer explosionsgefährdeten Zone
•
Einbau in druckbeaufschlagte Tanks und Behälter
Bei Fehlbedienung und Missbrauch, drohen Gefahren für Gesundheit und
Leben des Errichters und Betreibers, Gefahren für das Gerät und andere Sachwerte des
Betreibers sowie eine Fehlfunktion des Gerätes selbst.
QUALIFIKATION DER ANWENDER
Mit der MONTAGE, INBETRIEBNAHME, WARTUNG und INSTANDSETZUNG dieses
Produktes dürfen nur solche Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätigkeiten
Fachbetriebe im Sinne von § 62 der AwSV sind. Dieses trifft nicht zu, wenn die Anlage von
der Fachbetriebspflicht ausgenommen ist. Diese werden im Folgenden nur noch
„Fachbetrieb“ genannt. Arbeiten an elektrischen Teilen dürfen nur von einer Elektrofachkraft
nach den VDE-Richtlinien oder einem nach den örtlichen Vorschriften zugelassenen
Elektriker durchgeführt werden.
Alle nachfolgenden Hinweise dieser Montage- und Bedienungsanleitung müssen vom
Fachbetrieb und Betreiber beachtet, eingehalten und verstanden werden.
1)
Abweichende geltende Vorschriften/Regeln der EU-Mitgliedsländer zu
explosionsgefährdeten Bereichen und Flammpunkt des Betriebsmediums sind zu beachten!
1)