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Normen und Vorschriften
Der
BioLas® 6
entspricht den Bestimmungen der
EG-Richtlinie 93/42/EWG und die Qualitätsmaß-
nahmen den Anforderungen der EG-Richtlinie
93/42/EWG Anhang VII. Die anzuwendenden har-
monisierten Normen werden eingehalten.
Kontraindikationen
Schrittmacherpatienten: keine Bestrahlung
in der Nähe des Brustkorbs oder des
Schrittmachers
Schwangerschaft: keine Bestrahlung auf
Bauchbereich / unterer Thorax
Tumorpatienten: keine Bestrahlung auf
Tumor oder bei Verdacht auf Rezidiv oder
Metastasen
Keine Bestrahlung von Epiphysen (Wachs-
tumsbereiche der Knochen) und Röhren-
knochen bei Kindern
Keine Bestrahlung der Schilddrüsen, Eier-
stöcke
und Hoden
Keine Bestrahlung bei Epilepsie
(Oligoepilepsie)
Garantie und Lebensdauer
Für den BioLas® 6 leisten wir eine Garantie von
zwei Jahren, gerechnet ab Verkaufsdatum (bitte
Kaufbeleg vorlegen).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir kostenlos
die Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder
Materialfehler zurückzuführen sind. Von der Garan-
tie ausgeschlossen sind Verschleißteile. Außerdem
entfällt der Garantieanspruch bei unsachgemäßem
Betrieb oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanwei-
sung, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel,
unbefugter Eingriffe sowie Veränderungen am Ge-
rät. Bei der Bewertung des Medizinproduktes wurde
eine Lebensdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt.