3.3.
KONTROLLEN
Täglich:
1. Sicherstellen, dass das Netzkabel intakt ist.
2. Sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen intakt sind.
3.4.
LAGERUNG DER KANTENANLEIMMASCHINE
Wird die Kantenanleimmaschine nicht gebraucht, muss man sie nach den Anweisungen
im Abschnitt "ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN" in den sicheren Zustand
versetzen.
3.5.
KUNDENDIENST
Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen müssen vom Fachpersonal eines
autorisierten Kundendienstzentrums ausgeführt werden.
3.6.
ENTSORGUNG DER KANTENANLEIMMASCHINE, DER VERPACKUNG UND
DER WARTUNGSABFÄLLE
Die Kantenanleimmaschine und die Verpackung bestehen aus recycelbaren Materialien.
Die elektrischen und elektronischen Komponenten (die mit dem Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne gekennzeichnet sind) müssen nach den geltenden Bestimmungen entsorgt
werden.
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