OBID
®
Installation
ID AWE 3000/6000.A-A
FEIG ELECTRONIC GmbH
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H40591-4de-ID-B.doc
D E U
T
S C
H
Erfassungsbereich
Teil-Schleife 1
Teil-Schleife 2
B
L
L
A
Bild 1:
Erfassungsbereich und Geometrie der OBID
®
-Bodenantenne (Die Pfeile geben den Wi-
ckelsinn der Schleifen an)
Die häufigste Art der Schleifenverlegung ist das Einlegen von mehreren Windungen von isoliertem
Draht in eine in Beton oder Asphalt gefräste Rille. Zuleitung (bis 10m) und Teil-Schleifen werden
aus einem Stück Draht verlegt. Der Schleifen- und Zuleitungsdraht muss dauerhaft vor Feuchtig-
keit geschützt werden. Dies erreicht man z.B. dadurch, dass die Schleife und die Zuleitung mit
geeigneter Vergussmasse isoliert werden. Die Ecken der Schleifenrille werden schräg ange-
schnitten, um eine zu hohe mechanische Belastung des Schleifendrahtes an den Ecken zu ver-
meiden, was zu Kabel- oder Isolationsbruch führen kann. Zweckmäßigerweise verlegt man die
verdrillte Zuleitung ebenfalls in einer gefrästen Rille. Auch die Zuleitung darf nur in schräg ange-
schnittenen Rillen um 90° geführt werden.
Wird die Zuleitung länger als 10m, muss Fernsprech-Außenkabel verwenden werden. Dazu legt
man auf dem kürzesten Weg von der Bodenantenne bis zum Fahrbahnrand in einer Rille ein Stück
verdrillte Zuleitung (max. 5m) und platziert dort eine Anschlussdose für den Übergang zum
Fernsprech-Außenkabel. Nach erfolgreicher Installation sind die Rille mit der verdrillten Zuleitung
und die Anschlussdose mit einer geeigneten Vergussmasse auszufüllen. Die Gesamtlänge der
Zuleitung (Verdrillte plus Fernsprech-Außenkabel) darf 50m nicht überschreiten.
Kommen Fertigschleifen zum Einsatz, werden die Zuleitungen entweder für jede Teil-Schleife ge-
trennt oder nach lokalem Zusammenschluss (Bild 2) in unmittelbarer Nähe der Schleifen gemein-
sam zur Auswertestation geführt. Im Fall der getrennten, verdrillten Zuleitungen ist jede auf maxi-
mal 5m (Fernsprech-Außenkabel: 25m) Länge beschränkt, während bei gemeinsamer, verdrillter
Zuleitung die maximal mögliche Länge von 10m (Fernsprech-Außenkabel: 50m) zulässig ist (s.
Hinweise in