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Vermeiden Sie es, den Glaskörper mit bloßen Händen zu berühren. Beachten Sie auch unbedingt die Hin-
weise des Lampenherstellers.
Setzen Sie keine Lampen mit einer höheren Leistungsangabe ein. Lampen mit einer höheren Leistung ent-
wickeln höhere Temperaturen, für die das Gerät nicht ausgelegt ist. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Ga-
rantie.
Zur Installation benötigen Sie eine 230 V/150 W GX-6,35 Lampe.
Die verwendete Lampe erreicht Temperaturen von bis zu 620° C.
Vorgehensweise:
Schritt 1:
Lösen Sie die Schrauben und enfernen Sie den Gehäusedeckel.
Schritt 2:
Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Lampensockel.
Schritt 3:
Stecken Sie die neue 230 V/150 W GX-6,35 Lampe vorsichtig in den Lampensockel ein.
Schritt 4:
Setzen Sie den Gehäusedeckel wieder auf und ziehen Sie die Schrauben fest.
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher den Gehäusedeckel geschlossen zu haben!
Montage
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
BRANDGEFAHR!
Das Gerät kann sowohl hängend als auch stehend installiert werden.
Hängende Installation
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.