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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Flugeinrichtungen sind durch Sachkundige vor jedem Einsatz zu prüfen. Die Prüfung umfasst Sichtprüfung
und Belastungsproben in Bewegung gem. BGV-A2 für elektrische Betriebmittel.
Vorgehensweise:
Die Installation sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen angebracht werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials. Versuchen Sie niemals, die
Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern
beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen
und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Die Installation muss außerhalb des Handbereichs von Personen angebracht werden.
5.1 Montage an einer Traverse
Achtung:
Traverseninstallationen können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn
Sie Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie die Traverse NICHT!
Beim Abhängen des Stromverteilers müssen immer beide Befestigungspunkte verwendet werden.
Verschrauben Sie zwei Haken mit den zwei Gewindestangen an der Geräteoberseite. Hängen Sie die Haken
mit dem Stromverteiler in die Traverse ein und ziehen Sie die Feststellschrauben gut fest.
Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeigneten Sicherungsseil.
Es dürfen nur Sicherungsseile und Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56927, Schäkel gemäß DIN EN
1677-1 und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder, Schäkel und
Kettbiner müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3)
ausreichend dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.
Bitte beachten Sie:
Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von
Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss
sich selbständig um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!