00070199.DOC, Version 1.0
4/10
Vergewissern Sie sich auch, dass sich in der Decke/Wand weder Strom-, Gas- oder Wasserleitungen
befinden!
Bei Montage an Holzständern unbedingt Ortungsgerät (Balkenfinder) einsetzen, um die Befestigungs-
schrauben mittig setzen zu können.
Halter niemals an Metallträgern bzw. –ständern installieren.
Prüfen Sie vor der Befestigung die Lage der nächsten Steckdose.
Die Befestigung selbst sollte mit Hilfe einer Wasserwaage durchgeführt werden, da bei schiefer Befestigung
die Belastbarkeit der Halterung vermindert wird.
Die Gesamtmasse der Last darf die Tragfähigkeit der Halterung niemals überschreiten.
Schrauben und Muttern immer fest anziehen, ohne diese zu überdrehen.
Für Schäden durch unsachgemäße Montage oder Verwendung übernimmt EUROLITE keine Haftung.
BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG
Diese Halterung dient zur Installation eines Projektors an der Decke/Wand. Die angegebene
Maximalbelastung darf dabei keinesfalls überschritten werden.
Diese Halterung ist für professionelle Anwendungen, z. B. auf Bühnen, in Diskotheken, Theatern etc. und für
den Einsatz im privaten häuslichen Bereich vorgesehen.
Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an der Wandhalterung aus Sicherheitsgründen
verboten sind.
Wird die Halterung anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden
am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren,
wie z. B. Abstürzen etc. verbunden.
INSTALLATION
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 5-fache der Nutzlast aushalten kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.