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Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Der Projektor sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Projektors.
Versuchen Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation
verfügen, sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können
zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Der Projektor muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn der Projektor von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Der Projektor darf niemals frei schwingend im Raum befestigt
werden.
Achtung:
Projektoren können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel
an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Projektor NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Projektors aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
BRANDGEFAHR!
Befestigen Sie den Projektor mit dem Hängebügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Die Bohrung hat einen Durchmesser von 10 mm.
Sichern Sie den Projektor bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherheitsfangseil, das mindestens für
das 12-fache Gewicht des Gerätes ausgelegt ist. Es dürfen nur Fangseile mit Schnellverschlussgliedern
vewendet werden. Hängen Sie das Sicherheitsfangseil in dem Fangseilloch im Hängebügel ein und führen
Sie es über die Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem
Schnellverschlussglied ein und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
Der maximaler Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten.
Ein Sicherungsseil, das einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht
mehr als Sicherungsseil eingesetzt werden.
Der Scheinwerfer darf nur innerhalb der zulässigen Betriebsbrennlage betrieben werden. Bitte achten Sie
darauf, den Neigungswinkel nur innerhalb der folgenden Grenzen einzustellen: