00021873.DOC, Version 1.0
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5.3 Anschlüsse
5.3.1 Musiksteuerung
Das Musiksignal wird über das eingebaute Kondensatormikrofon aufgenommen und es ist somit keine
weitere Verbindung zur Signalquelle erforderlich.
5.3.2 Anschluss ans Netz
Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung
Pin
International
Braun
Außenleiter
L
Blau
Neutralleiter
N
Gelb/Grün
Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA
Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
5.3.3 Ausgänge
Die Ausgänge gehen über vier Schutzkontaktsteckdosen.
Über die Ausgangsbuchsen schließen Sie Ihre Verbraucher an. Die maximale Nennleistung beträgt pro
Kanal 1150 W. Bitte beachten Sie, dass der maximale Gesamtstrom von 5 A niemals überschritten werden
darf!
5.3.4 Remote Control
Verbinden Sie Ihre Fernbedienung mit der Remote-Buchse. Drücken Sie die Stand By Taste auf der
Fernbedienung, um den Ausgangspegel des Kanals auf 0 % zu stellen.
6. BEDIENUNG
Wenn Sie das Gerät an die Spannungsversorgung angeschlossen haben, ist das MINI-4 einsatzbereit.
Lichtchase
Die Chase/Audio-Taste muss auf Chase stehen. Wenn Sie nun den SPEED-Regler nach rechts drehen,
verändert sich die Geschwindigkeit des Lauflichtes.
Soundchase
Die Chase/Audio-Taste muss auf Audio stehen. Drehen Sie den Speed-Regler im Uhrzeigersinn und das
Lichtmuster reagiert auf den Bass-Schlag der Musik. Es ist keine Kabelverbindung zur Musik nötig, da das
MINI-4 ein eingebautes Kondensatormikrofon besitzt.
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Die vier roten LEDs ermöglichen dem Benutzer ständige Kontrolle über die Ausgänge.
7. REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.