00081934, Version 1.0
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DMX OUT
DMX IN
UP DOWN
ENTER
MODE
Power out
Accu SLS-180 RGBA
Spot
4026397513028
10
~ 20
No. 41700200 EAN
0-240V 50/60Hz
W T1A/250V
Steinigke Showtechnic GmbH
Andreas-Bauer-Str
. 5
97297 W
aldbuttelbrunn Germany www
.steinigke.de
0.1m
T =45°C
a
T =50°C
C
Fuse: T 1 A, 250 V
Power supply:
100-240 V
AC, 50/60 Hz ~
MIC
DMX occupation:
1: Ground
2: Signal (-)
3: Signal (+)
ON
OFF
1
2
3
5
6
7
8
9
11
12
1
4
10
Geräteübersicht
(1)
Feststellschrauben
(2)
Ladeanzeige rot (Ladevorgang aktiv)
(3)
Ladeanzeige grün (Akku voll geladen)
(4)
LED-Anzeige und Programmiertasten
(5)
Mikrofon
(6)
DMX-Eingangsstecker
(7)
DMX-Ausgangsbuchse
(8)
Netzanschluss
(9)
Sicherungshalter
(10)
Netzausgang
(11)
Montagebügel
(12)
Netzschalter
INSTALLATION
Das Gerät kann sowohl hängend als auch stehend installiert werden.
Überkopfmontage
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.