Bedienungs- und Wartungshandbuch - Anleitungen
Originalanleitung Rev.: 01, Datum 16.09.2021
S. 71
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Jeder gewöhnliche Reparatur- oder Wartungseingriff darf nur von
Personal
durchgeführt werden, das über die
vom Arbeitgeber für notwendig erachteten körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt.
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Außerordentliche Wartungen (z.B. Austausch der Kettenbremse) müssen von einem
Wartungsmecha-
niker oder Wartungselektriker/-elektroniker
durchgeführt werden.
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Vor jedem mechanischen Einstellungs- oder Wartungseingriff muss das Gerät von der Batterie und/oder der Druck-
luftversorgung getrennt werden
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Unbefugte Personen müssen während der Wartungs- oder Instandsetzungseingriffe mindestens 2 m Abstand vom
Gerät halten.
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Die Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen (wenn vorhanden) dürfen ausschließlich von einem qualifizier-
ten
Wartungsmechaniker oder Wartungselektriker/-elektroniker
ausschließlich zur Durchführung von außerge-
wöhnlichen Wartungseingriffen außer Betrieb gesetzt werden. Dieser muss gewährleisten, dass keine gefährlichen
Situationen für andere Personen entstehen und das Gerät nicht beschädigt wird. Er muss die Vorrichtungen nach
Beendigung der Wartungsarbeiten wieder in Betrieb setzen.
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Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den vom Hersteller an-
gegebenen zuständigen Kundendienstzentren durchgeführt werden.
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Nach Beendigung der Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten darf das Gerät erst auf Anordnung des
Wartungsmechanikers oder Wartungselektrikers/-elektronikers
wieder in Betrieb gesetzt werden. Dieser muss
sicherstellen, dass:
- die Arbeiten vollständig durchgeführt wurden;
- die Sicherheitseinrichtungen in Betrieb sind;
- gerade keine Arbeiten am Gerät durchgeführt werden.
3 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
3.1 Kennzeichnung des Produkts
Das Modell, die Kennnummer und das Baujahr werden auf der CE-Kennzeichnung vom Hersteller angegeben und an
der Maschine angebracht. Die CE-Kennzeichnung ist an der Maschine oder dem Gerät angebracht und beinhaltet
folgende Angaben und Symbole:
1) CE-Kennzeichnung gemäß der EG-Richtlinie 2006/42/EG
2) Eingetragener Handelsname und vollständige Adresse des Herstellers/Fabrikanten
3) Die obligatorische Vorschrift für das Bedienungs-und Wartungspersonal des Geräts, das Bedienungs- und War-
tungshandbuch aufmerksam zu lesen.
4) Verwendungszweck des Gerätes
5) Geräte Typ - Typbezeichnung / Gerätenummer
6) Kennnummer
7) Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
8) Informationen im Sinne der Richtlinie “WEEE” 2012/19/EU: Die Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten
können giftige Substanzen enthalten, die gefährlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und
dürfen daher nicht über den Hausmüll, sondern nur in speziellen Sondermüll-Sammelstellen entsorgt werden.
9) Stromspannung des Geräts (nur bei elektrisch-batteriebetriebenen Geräten)
Abbildung 1