Eine dokumentierte Inspektion durch eine befähigte Person sollte mindestens einmal im Jahr oder häufiger durchgeführt werden, wenn andere
Umstände dies erfordern. Die Inspektion sollte gemäß der Maschinenrichtlinie EG 2006/42 und den örtlichen gesetzlichen Vorschriften für Traversen, die
als Hebezeuge verwendet werden, durchgeführt werden.
Für dauerhafte Konstruktionen sollte die Inspektion gemäß der Richtlinie 2011/305/EG durchgeführt werden. So oft es erforderlich ist, sollten die
Inspektionen gemäß allen örtlichen gesetzlichen und baulichen Vorschriften durchgeführt werden. Die Traversen P30/P32/P33 sind vor jeder Benutzung
einer Sichtprüfung auf sicherheitsrelevante Schäden zu unterziehen!
Für den sicheren Einsatz der Traversenelemente ist in erster Linie der Anwender verantwortlich. Vor
Montage ist es notwendig, die
Traversenelemente, Verbindungsteile und alle anderen Zubehörteile zu überprüfen.
Erstinspektion jeder neuen oder erworbenen gebrauchten Traverse:
•
Die Elemente sollten inspiziert werden und ein Protokoll sollte erstellt werden.
Regelmäßige Sichtprüfungen:
•
sollte vor jedem Einsatz von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Periodische Prüfung:
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Sollte mindestens einmal pro Jahr von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Traversen, die bei einem Unfall verwendet wurden, müssen gemäß den Richtlinien für die periodischen Inspektionen geprüft
werden.
darf nicht Teil der Konstruktion sein;
insbesondere für Traversen mit Verbindungsplatten;
mindestens 8,8°