Bedienungseinrichtungen, die sich bestimmungsgemäß beim
Loslassen selbständig verstellen, dürfen nicht festgelegt
werden.
Schutzeinrichtungen und Bremsen bei Fahrtbeginn auf ihre
Wirksamkeit prüfen.
Bei Rückwärtsfahrt, insbesondere an Grabenkanten und
Absätzen sowie vor Hindernissen die Maschine so führen, daß
eine Sturzgefahr oder Quetschungen des Maschinenführers
ausgeschlossen sind.
Stets ausreichenden Abstand zu Baugrubenrändern und
Böschungen halten sowie jede Arbeitsweise unterlassen, die die
Standsicherheit der Maschine beeinträchtigt!
Maschine stets so führen, daß Handverletzungen durch feste
Gegenstände vermieden werden.
An Abhängen vorsichtig und immer in direkter Richtung nach
oben fahren.
Starke Steigungen bergauf rückwärts befahren, um ein Kippen
der Maschine auf den Maschinenführer auszuschließen.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere
Mängel, die den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen,
festgestellt, ist der Betrieb der Maschine sofort einzustellen und
der Mangel zu beheben.
Bei Verdichtungsarbeiten in der Nähe von Gebäuden oder über
Rohrleitungen u.ä. Auswirkung der Vibration auf das Gebäude
bzw. die Leitungen prüfen und gegebenenfalls die
Verdichtungsarbeit einstellen.
Auf harten Untergründen (Beton, Frost etc.) niemals mit
eingeschalteter Vibration fahren. Gefahr von Lagerschäden!
Maschine parken
Maschine möglichst auf ebenem festen Untergrund abstellen,
Antrieb stillsetzen, gegen ungewollte Bewegung und unbefugtes
Benutzen sichern.
Wenn vorhanden, den Treibstoffhahn schließen.
Geräte mit integrierter Fahrvorrichtung nicht auf dem Fahrwerk
abstellen oder lagern. Die Fahrvorrichtung ist nur für den
Transport des Gerätes geschaffen.
Tanken
Nur bei abgestelltem Motor tanken.
Kein offenes Feuer, nicht rauchen.
Keinen
Kraftstoff
verschütten.
Auslaufenden
Kraftstoff
auffangen, nicht in den Boden versickern lassen.
Auf dichten Sitz des Tankdeckels achten.
Undichte Treibstofftanks können zu Explosionen führen und
müssen deshalb sofort ausgetauscht werden.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
In der Betriebsanleitungen vorgeschriebene Wartungs-,
Inspektions- und Einstelltätigkeiten und -termine einschließlich
zum Austausch von Teilen einhalten.
Wartungsarbeiten dürfen nur qualifizierte und dazu beauftragte
Personen durchführen.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur bei
stillstehendem Antrieb durchgeführt werden.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur durchführen, wenn
die Maschine auf ebenem und tragfähigem Untergrund
abgestellt, gegen Wegrollen gesichert ist.
Beim Austausch von größeren Baugruppen und Einzelteilen nur
geeignete und technisch einwandfreie Hebezeuge sowie
Lastaufnahmemittel mit ausreichender Tragkraft verwenden.
Teile sorgfältig an Hebezeugen befestigen und sichern!
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Deshalb nur Originalersatzteile
verwenden.
Vor Arbeiten an Hydraulikleitungen sind diese drucklos zu
machen. Unter Druck austretendes Hydrauliköl kann die Haut
durchdringen und schwere Verletzungen verursachen. Bei
Verletzungen durch Hydrauliköl sofort einen Arzt aufsuchen, da
sonst schwere Infektionen entstehen können.
Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur Personen
mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik
durchführen!
Überdruckventile nicht verstellen.
Hydrauliköl
bei
Betriebstemperatur
ablassen-
Verbrühungsgefahr!
Auslaufendes Hydrauliköl abfangen und umweltfreundlich
entsorgen.
Bei abgelassenem Hydrauliköl Motor auf keinen Fall starten.
Nach allen Arbeiten (bei noch druckloser Anlage) die Dichtheit
aller Anschlüsse und Verschraubungen prüfen.
Alle Schläuche und Verschraubungen sind regelmäßig auf
Undichtigkeiten und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu
überprüfen! Beschädigungen umgehend beseitigen.
Hydraulik-Schlauchleitungen bei äußerlichen Beschädigungen
bzw. generell in angemessenen Zeitabständen (entsprechend
der Verwendungszeit) auswechseln, auch wenn keine
sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind.
Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage der Maschine ist die
Batterie abzuklemmen und isolierend abzudecken oder
auszubauen.
Die elektrische Ausrüstung der Maschine regelmäßig
überprüfen. Mängel wie lose Verbindungen, Scheuerstellen
bzw. angeschmorte Kabel müssen sofort beseitigt werden.
Alle
Schutzvorrichtungen
nach
Wartungs-
und
Instandsetzungsarbeiten wieder ordnungsgemäß anbringen und
überprüfen.
Prüfung
Straßenwalzen, Grabenwalzen und Vibrationsplatten sind
entsprechend
den
Einsatzbedingungen
und
den
Betriebsbedingungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens
einmal, durch einen Sachkundigen auf deren Sicherheit zu
überprüfen.
1. Sicherheitsbestimmungen
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