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12 Entsorgung
xFUME
®
POWER 250
12 Entsorgung
12.1 Schweißstaub entsorgen
Der gesammelte Schweißstaub muss entsprechend der örtlichen Vorschriften entsorgt werden.
12.2 Werkstoffe entsorgen
Dieses Produkt besteht zum größten Teil aus metallischen Werkstoffen, die in Stahl- und Hüttenwerken
wieder eingeschmolzen werden können und dadurch nahezu unbegrenzt wiederverwertbar sind. Die
verwendeten Kunststoffe sind gekennzeichnet, so dass eine Sortierung und Fraktionierung der Materialien
zum späteren Recycling vorbereitet ist.
12.3 Betriebsmittel entsorgen
Öle, Schmierfette und Reinigungsmittel dürfen nicht den Boden belasten und in die Kanalisation gelangen.
Diese Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt, transportiert und entsorgt werden. Kontaminierte
Reinigungswerkzeuge (Pinsel, Lappen usw.) müssen ebenfalls entsprechend den Angaben des
Betriebsmittelherstellers entsorgt werden.
► Entsprechende örtliche Bestimmungen und die Hinweise zur Entsorgung in den vom
Betriebsmittelhersteller vorgegebenen Sicherheitsdatenblättern beachten.
Die Entsorgung der Staubsammelbeutel und der Entsorgungssäcke entspricht den Sondermüllbestimmungen
und darf nicht in die Kanalisation gelangen oder zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
► Entsprechende örtliche und behördliche Bestimmungen beachten.
12.4 Verpackungen
ABICOR BINZEL hat die Transportverpackung auf das Notwendigste reduziert. Bei der Auswahl der
Verpackungsmaterialien wird auf eine mögliche Wiederverwertung geachtet.
13 Gewährleistung
Dieses Produkt ist ein Original ABICOR BINZEL Erzeugnis. Die Alexander Binzel Schweisstechnik GmbH &
Co. KG garantiert eine fehlerfreie Herstellung und übernimmt für dieses Produkt bei Auslieferung eine
werksseitige Fertigungs- und Funktionsgarantie entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden
Vorschriften. Soweit ein von ABICOR BINZEL zu vertretender Mangel vorliegt, ist ABICOR BINZEL nach
ihrer Wahl auf eigene Kosten zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Gewährleistungen
können nur für Fertigungsmängel, nicht aber für Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gegeben werden. Die Gewährleistungsfrist ist den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Ausnahmen für bestimmte Produkte sind gesondert
geregelt. Die Gewährleistung erlischt des Weiteren im Falle der Verwendung von Ersatz- und
Verschleißteilen, die nicht originale ABICOR BINZEL Teile sind, sowie einer unsachgemäß durchgeführten
Instandsetzung des Produktes durch Anwender oder Dritte.
Verschleißteile fallen generell nicht unter die Gewährleistung. Ferner haftet ABICOR BINZEL nicht für
Schäden, die durch die Verwendung unseres Produktes entstanden sind. Fragen zur Gewährleistung und
zum Service können an den Hersteller oder an unsere Vertriebsgesellschaften gerichtet werden. Angaben
hierzu finden Sie im Internet unter www.binzel-abicor.com.
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU Elektro- und Elektronik- Altgeräte.
► Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgen.
► Elektrogeräte vor der ordnungsgemäßen Entsorgung demontieren.
► Komponenten von Elektrogeräten getrennt sammeln und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zuführen.
► Örtliche Bestimmungen, Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien beachten.
► Für Informationen zur Sammlung und zur Rückgabe von Elektroaltgeräten an Ihre
Kommunalbehörde wenden.
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