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Reinigung
Die Reinigung der Leiter, insbesondere aller beweglichen
Teile, sollte bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach dem
Gebrauch erfolgen.
Das Reinigen kann mit Wasser und einem Zusatz von
handelsüblichem Reinigungsmittel erfolgen.
Reinigungsmittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen.
• Gebrauchte Reinigungsflüssigkeiten gemäß geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgen.
Schmierung der beweglichen Teile
• Alle beweglichen Teile mit handelsüblichem Öl schmieren.
Für den Einsatz im Winter dünnflüssiges Öl verwenden.
• Mit Öl benetzte Putzlappen gemäß geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgen.
WARNUNG
Sturzgefahr durch rutschige Trittflächen!
Schmieröl und Flüssigkeiten auf Trittflächen können Stürze
und Verletzungen verursachen.
• Überschüssiges Öl abwischen.
• Verunreinigungen (z.B. nasse Farbe, Schnee) entfernen.
7.1 Gewerblicher Einsatz
Bei gewerblichem Einsatz der Leiter ist eine regelmäßige,
wiederkehrende Überprüfung auf ordnungsgemäßen
Zustand durch eine befähigte Person erforderlich (Sicht- und
Funktionsprüfung).
Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen müssen
festgelegt werden. Die Zeitabstände für die Prüfung richten
sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der
Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung
sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei
vorangegangenen Prüfungen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass schadhafte Leitern
nicht mehr verwendet und so aufbewahrt werden, dass eine
Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw.
Entsorgung nicht möglich ist.
Das vollständige Prüfprotokoll kann über die Internetseite des
Herstellers bezogen werden.
7.2 Wiederkehrende Prüfungen
Die Leiter muss regelmäßig durch einen Sachkundigen auf
Betriebssicherheit geprüft werden. Der Sachkundige erhält
eine Berechtigung zur Prüfung durch den Betreiber und
nimmt an Seminaren teil, die durch länderspezifische Gesetze
vorgeschrieben werden.
• Die Prüfintervalle müssen den Betriebsverhältnissen
angepasst werden.
• Die Prüfung muss mindestens jährlich erfolgen.
• Die Durchführung der Prüfung muss dokumentiert werden.
Kontrollblätter für die Prüfung der Leiter sind auf der
Homepage von ZARGES verfügbar.
• Nach erfolgter und mit positivem Ergebnis durchgeführter
Prüfung die ZARGES-Prüfplakette (Best.-Nr. 828384
bzw. 828385) am Produkt anbringen. Monat und Jahr der
nächsten Prüfung müssen gut erkennbar sein.
Beschädigte oder unvollständige Leitern und Teile dürfen
nicht mehr verwendet werden.
Holme/Beine
• Auf Verformung, Verbiegungen, Verdrehung und Rissbildung
prüfen.
• Auf Quetschung, Beschädigung, scharfe Kanten, Korrosion,
Splitter, Grate und Abnutzung prüfen.
• Zustand der Fixierpunkte für andere Teile prüfen.
• Auf Vollständigkeit und sicheren Halt prüfen.
Spreizsicherung
• Auf Verformung, Quetschung, Rissbildung und Funktion der
Verschlüsse prüfen.
• Auf Beschädigung und Korrosion prüfen.
Beschlagteile, Gelenke
• Auf Beschädigung, Risse, Verbiegungen und Korrosion
prüfen.
• Abnutzung und Funktionsfähigkeit prüfen.
• Auf Vollständigkeit und sicheren Halt prüfen.
Sprossen, Stufen, Führungsbügel, Plattform, Podest
• Auf Verformung und Rissbildung prüfen.
• Auf Quetschung, Beschädigung, scharfe Kanten, Splitter,
Grate und Abnutzung prüfen.
• Auf sichere Verbindung zu den Holmen prüfen.
• Abnutzung und Funktionsfähigkeit der Sicherungen
(z. B. Verriegelungsschnapper, Sprossenhaken) prüfen.
Leiterfüße, Rollen
• Auf Beschädigung und Korrosion prüfen.
• Abnutzung und Funktionsfähigkeit prüfen.
• Auf Vollständigkeit und sicheren Halt prüfen.
Kennzeichnung
• Auf Lesbarkeit und Beschädigung prüfen.
Zubehör
• Auf Vollständigkeit und sichere Befestigung prüfen.
Verunreinigungen, Schmutz
• Auf Verunreinigungen durch Farbe, Schmutz, Fette oder
Öle prüfen.
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