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2019
Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
• Eine befähigte Person hat die ausreichende Tragfähigkeit der Umlenkrolle festzustellen.
• Die Umlenkrolle muss eine Vorrichtung haben, die unbeabsichtigtes Öffnen verhindert.
• Die Umlenkrolle muss für denselben Temperaturbereich ausgelegt sein wie das Hebezeug.
• Es dürfen nur Haken mit Sicherheitsbügel verwendet werden.
• Der Durchmesser der Umlenkrolle muss mindestens das 12fache des Seil-Nenndurchmessers betragen.
• Die Rillentiefe der Umlenkrolle muss mindestens das 1,5 fache des Seil-Nenndurchmessers betragen.
• Die Umlenkrolle muss mit einer Seilführungseinrichtung ausgestattet sein, die sicherstellt, dass das Zugseil auch bei Schlaffseilbildung
in der Umlenkrollenrille verbleibt.
Anheben/Senken der Last
Der Hubvorgang wird durch Betätigung der
▲
-Taste, der Senkvorgang durch Betätigung der
▼
-Taste eingeleitet.
Ist das eingesetzte Gerät mit einem Getriebeendschalter ausgerüstet (optional), so sind bei der Montage der Elektroseilwinde
verschiedene Schaltpunkte bzw. Hubhöhen (die Anzahl ist von der Ausführung des Getriebeendschalters abhängig, mindestens zwei)
eingestellt worden, bei deren Erreichen das Hubwerk stromlos geschaltet wird. Das Hubwerk reagiert in dem Fall nur noch auf das
Drücken des Steuertasters für die Bewegung in die entgegengesetzte Richtung.
Ist der Getriebeendschalter mit mehr als zwei Schaltpunkten ausgeführt, können auf dem Hubweg zwischen unterstem und obersten
Schaltpunkt noch zusätzliche Schaltpunkte definiert worden sein. Wird beim Auf- oder Abtrommeln des Drahtseils einer dieser Punkte
erreicht, wird das Hubwerk ebenfalls Stromlos geschaltet, es ist jedoch eine weitere Bewegung in dieselbe Richtung möglich. Dazu
muss der entsprechende Steuerungstaster losgelassen und erneut gedrückt werden.
Verhalten nach Auslösen des Schlaffseilschalters
Der Schlaffseilschalter löst in den allermeisten Fällen beim Ablassen einer Last aus. Die Last ist dann entweder an einem Hindernis
hängen geblieben, hat auf einem Hindernis aufgesetzt oder wurde auf dem Boden abgesetzt. In all diesen Fällen ist eine Seilbewegung
nur noch in Richtung Seilwinde möglich (Steuertaster
↑
). Hat sich ein Hindernis im Weg befunden, ist dieses zu beseitigen. Das
Ablassen kann anschließend fortgesetzt werden.
Halt und NOT-AUS
Zum Anhalten der Lastbewegung die Drucktaste für AUF- bzw. AB-Fahrt loslassen. Die Winde muss anhalten. Falls die Winde nicht
anhält, den NOT-HALT-Taster und den Kranschalter betätigen!
ACHTUNG: Nach Betätigung des NOT-HALT-Tasters ist das Gerät nicht spannungsfrei!
Sollte das Gerät nicht auf das Loslassen des Drucktasters reagiert haben: Arbeit sofort einstellen! Prüfung und Reparatur durch einen
qualifizierten Elektriker veranlassen.
P
RÜFUNG
,
W
ARTUNG UND
R
EPARATUR
• Wartungs- und Inspektionsarbeiten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
• Die Prüfung hat sich auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Gerätes, der
Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion zu erstrecken.
• Die angegebenen Wartungsvorschriften beziehen sich auf normale Einsatzbedingungen. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie
z.B. in säurehaltiger Umgebung, müssen die Intervalle dementsprechend verkürzt werden.
• Die Yale Elektroseilwinde RPE entspricht der Triebwerksgruppe 1Bm/M3 gemäß FEM 9.511. Hieraus resultiert die theoretische
Nutzungsdauer von 400 Volllaststunden.
Bei einer der Einstufung entsprechenden Nutzung ergibt sich eine tatsächliche Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren. Nach Ablauf dieser
Frist ist eine Generalüberholung erforderlich. Nähere Hinweise dazu enthält die DGUV Vorschrift 54 bzw. die FEM 9.755.
ACHTUNG: Nach durchgeführten Wartungsarbeiten ist eine Funktionsprüfung mit Nennlast notwendig.
• Sichtprüfung auf mechanische Beschädigung des Steuerschalters sowie aller Zuleitungen.
• Überprüfung der ordnungsgemäßen Befestigung der Seilwinde an der Tragkonstruktion.
• Funktionsprüfung der Bremse (inkl. Auslösen des NOT-AUS-Tasters)
• Funktionsprüfung der Endlagenschalter (optional)
• Funktionsprüfung der Überlastsicherung (optional)
• Funktionsprüfung des Schlaffseilschalters (optional)
• Funktionsprüfung aller verbauten Sicherheitseinrichtungen
Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Prüfung
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik)
können kürzere Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im
Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung) hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder
sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft sind die Ergebnisse der Prüfungen und die sachgemäße Reparaturdurchführung
nachzuweisen.
Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in einem Fahrwerk eingebaut, oder wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine
oder mehrere Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und die Prüfungen sind gemäß DGUV Vorschrift 54-Krane
durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und Gleitflächen sind leicht einzuölen. Bei
starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.