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Betriebsanleitung Magnetostriktiv-Füllstandstransmitter, Typen FLM-xAI, BLM-TAI (Ex)
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14392029.02 08/2020 EN/DE
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Während der Montage darauf achten, dass das Gleitrohr nicht verbogen wird und dass
der Schwimmer keinen Stoßbelastungen ausgesetzt ist.
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Der Einbau eines Füllstandstransmitters in Bereichen mit starkem externem Magnetfeld
ist unzulässig, da hierdurch die korrekte Messwertermittlung behindert werden kann.
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Der Füllstandstransmitter kann auch von unten in den Behälter eingebaut werden. Ist
der Behälter zusätzlich mit Druck beaufschlagt, dann beträgt die maximale Länge des
Füllstandstransmitters 2 m.
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Wird der Schwimmer bei der Montage entfernt, muss er mit der Markierung „TOP“
in Richtung Sondenkopf wieder auf das Gleitrohr aufgeschoben werden, damit eine
korrekte Messung erfolgen kann.
Angaben zur sicheren Montage
Die Montage darf nur spannungslos durchgeführt werden!
Vor der Installation kann es notwendig sein den/die Schwimmer zu demontieren. Beim
Zusammenbau darauf achten, dass der/die Schwimmer in der korrekten Position auf dem
Sensorrohr montiert ist/sind.
Nur beim …LM-…I mit Schraubklemmen ist das Öffnen des Sensorkopfes vorgesehen.
Angaben zur sicheren Installation
Die Installation darf nur spannungslos erfolgen. Besondere Vorschriften u. a. EN 60079-14
bzw. die örtlichen Errichtungsvorschriften beachten.
Wird der Füllstandstransmitter mit Einschraubkörper geliefert, dann ist das Gewinde des
Einschraubkörpers mit geeignetem Dichtmaterial zu versehen, in die vorhandene Muffe
einzuschrauben und festzuziehen. Wird der Füllstandstransmitter ohne Prozessanschluss
geliefert, ist der Betreiber für die Einhaltung der Ex-Anforderungen verantwortlich.
Allgemeiner Hinweis (siehe auch EN 60079-26, Abschnitt 4.3)
Wenn der Füllstandstransmitter in die Grenzwand zwischen Zone 0 und Zone 1 errichtet
wird, muss sichergestellt sein, dass nach dem Einbau ein genügend dichter Spalt (IP66
oder IP67) erreicht wird.
Durch den Prozessanschluss kann es zu einer Öffnung in der Trennwand zu dem Bereich,
der EPL „Ga“ erfordert, kommen. Es besteht dann die Gefahr der Freisetzung brennbarer
Gase und des Flammendurchschlages.
5. Inbetriebnahme, Betrieb