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2.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
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Für den Betrieb der Maschine sind die nationalen Regelungen über das gesetzliche Mindest-
alter zu beachten. Es ist strikt untersagt, jüngeren Personen Zutritt zu der Maschine zu ge-
währen.
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Der Arbeitgeber ist für Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der persönlichen Schutzaus-
rüstung verantwortlich; dabei sind die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einzuhalten.
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Jeder der mit Arbeiten an der Maschine beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung gelesen
und verstanden haben. Während der Durchführung von Arbeiten an oder mit der Maschine
muss diese Betriebsanleitung beachtet werden.
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Betreiben Sie die Maschine nicht, bevor sie alle Anweisungen gelesen und verstanden haben.
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Vor jeder Inbetriebnahme ist zu prüfen, ob alle Sicherheitsvorrichtungen einwandfrei funktio-
nieren.
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Es darf nur mit dem angegebenen Betriebsdruck von 6 bar gearbeitet werden.
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Die Maschine darf ausschließlich mit montierten, durch den Hersteller freigegebenen Adaptern
und Gesenken betrieben werden.
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Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand, sowie sicherheits- und gefahren-
bewusst eingerichtet und betrieben werden.
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Bei Feststellung von Mängeln an der Maschine muss die Arbeit unterbrochen und die Störung
behoben werden, bevor weiter mit der Maschine gearbeitet wird.
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Es darf nur eine Person an oder mit der Maschine tätig sein.
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Es darf nur geschultes Personal an der Maschine tätig werden.
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Tragen Sie beim Arbeiten mit der Maschine keine lose Kleidung, losen Schmuck oder lange,
offene Haare, welche sich in den Teilen der Maschine verfangen können.
2.3
Verantwortlichkeiten
Die Maschine darf nur von ausgebildetem und autorisiertem Personal betrieben werden.
Der Betreiber der Maschine trägt die Verantwortung, dass jede Person, die sich mit der Installation
oder der Instandhaltung der Maschine befasst, anhand der vorliegenden Betriebsanleitung ge-
nauestens instruiert worden ist.
Der Betreiber der Maschine trägt ferner die Verantwortung für die Ausbildung des Bedienperso-
nals, welche folgende Punkte beinhalten muss:
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Verwendungszweck der Maschine
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Gefährdungsbereich
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Sicherheitsbestimmungen
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Funktion der verschiedenen Elemente der Maschine
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Bedienung der Maschine
Um zu gewährleisten, dass die Einweisung und Instruktion der Maschine verstanden worden ist,
muss die Schulung in der Sprache des Bedienpersonals erfolgen.
Notwendige Qualifikation der Personen, die sich mit dem Einsatz der Maschine befassen:
Montage
Inbetriebnahme
Entsorgung
Instruktion
Technische Fachkräfte, die nebst der deutschen und englischen Spra-
che, die Sprache des Bedienpersonals beherrschen.
Bedienung
Durch technische Fachkräfte geschulte, qualifizierte Personen.
Unterhalt
Service
Reparaturen
Nur vom Hersteller bereit gestelltes bzw. geschultes Personal.
Die Sicherheitsvorschriften und die einschlägigen Hinweise in den einzelnen Abschnitten müssen
durch die Betreiber und das Bedienpersonal zwingend eingehalten werden!