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Wichtige Hinweise zum Thema raumluftabhängiger bzw. raumluftunabhängiger
Betrieb:
(gültig für Deutschland. Stand Januar 2013)
Punkt 1:
Die Herde sind als raumluftabhängige Herde nach DIN EN 12815 geprüft. Die Herde
entnehmen die gesamte Verbrennungsluft über den zentralen Luftansaugstutzen aus
dem Aufstellraum. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung
angeschlossen werden. Auch mit dieser dichten Luftzuführung erfüllen die Herde nicht
die Anforderungen an einen raumluftunabhängigen Betrieb.
Punkt 2:
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. kontrollierte Be- und
Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä.) ist somit in Deutschland der §4 der
Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich. Hier ist u.a. festgelegt, dass der Herd und
raumlufttechnische Anlage gegenseitig zu überwachen sind (z.B. über einen
Differenzdruckwächter) der im Störfall (bei Auftreten von mehr als 4 Pa Unterdruck) die
Lüftungsanlage abschaltet oder eine Lüftungsanlage einzubauen ist, die eine
Zulassung für Festbrennstofffeuerungen hat und dem Aufstellraum die notwendige
Verbrennungsluft (ca. 20 m
3
/h) für die Feuerstätte zusätzlich zuführt.
Punkt 3:
Bitte
beachten
Sie
immer
–
in
Absprache
mit
Ihrem
zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister – die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln.
Für Änderungen nach Drucklegung dieser Anleitung können wir keine Haftung
übernehmen. Änderungen behalten wir uns vor.
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