WNF/U/2016
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11. GARANTIEBEDINGUNGEN
- Die Gewährleistung umfasst versteckte Fehler und die im Laufe der Garantiefrist entstandenen, vom Hersteller verschuldeten,
Beschädigungen
(d.h.
infolge
eines
Materialfehlers,
falscher
Bearbeitung
oder
Montage).
- Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Einkaufsdatum. Im Falle einer Garantiereparatur wird diese Frist um die Zeit ab der
Anmeldung zur Reparatur bis zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über die erfolgte Reparatur verlängert.
- Die Gewährleistung umfasst nicht die in der Betriebsanleitung (betriebstechnischer Dokumentation) genannten, zur normalen
Betriebsbedienung
gehörenden
Vorgänge
(z.B.
Installation
des
Gerätes,
Reinigung
und
Wartung).
- Verschleiß von Teilen und Verbrauch von Betriebsstoffen bilden keine Berechtigung zu den Garantieansprüchen
- Die Gewährleistung erlischt im Falle einer falschen Installation und Benutzung der Einrichtung (nicht bestimmungsgemäße
und mit der Betriebsanleitung / betriebstechnischen Dokumentation nicht übereinstimmende Benutzung), Durchführung von
Reparaturen oder Konstruktionsänderungen ohne Zustimmung des Herstellers / Importeurs, Feststellung von Beschädigungen
durch externe Ursachen (mechanische, chemische Schäden, Überflutung mit Wasser u.ä) sowie beim Fehlen eines lesbaren
Typenschildes des Herstellers.
Die Reklamationen werden nach Vorlage eines lesbar ausgefüllten Garantiescheins und Zustellung des reklamierten Gerätes
samt Einkaufsbescheinigung berücksichtigt.