SKG 1000 B2
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Entsorgung
Werfen Sie das Gerät keines-
falls in den normalen Hausmüll .
Dieses Produkt unterliegt der
europäischen Richtlinie
2012/19/EU .
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung . Beachten Sie die aktuell
geltenden Vorschriften . Setzen Sie sich im Zweifels-
fall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung .
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung .
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert . Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum . Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu . Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt .
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Original-Kassenbon gut auf .
Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt .
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht
und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
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