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2.9 Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr
GEFAHR
Unfallgefahr durch ungenügende Ausstattung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Die für Fahrräder vorgeschriebenen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr dienen in erster Linie der
Sichtbarkeit der Fahrradfahrer. Wirst du als Fahrradfahrer nicht oder zu spät erkannt, können Unfälle mit schweren
Folgen geschehen.
• Dein Fahrrad muss mit allen länderspezifisch vorgeschriebenen Komponenten für den öffentlichen Straßen-
verkehr ausgestattet sein!
• Neben der Unfallgefahr kann die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Verhängung von Bußgeldern und
Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Beachte bei Fahrten im Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Fahrten die dort geltenden gesetzlichen
Anforderungen.
Deutschland
In Deutschland werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung“ (StVZO) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung
Besondere Hinweise
Weiße Frontleuchte
und weißer Reflektor
Front-, Rückleuchte und Reflektoren müssen angebracht werden vor der Dämmerung,
bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Die Leuchten sowie die
Reflektoren müssen während ihres Betriebs fest angebracht und gegen unabsichtliches
Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.
Die Frontleuchte muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
werden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Rote Rückleuchte
und roter Reflektor
Pedalreflektor
Beide Pedale müssen nach vorn und hinten gerichtete, gelbe Reflektoren besitzen.
Speichenreflektor
Am Vorder- und Hinterrad müssen jeweils zwei Speichenreflektoren angebracht werden.
Alternativ sind Reifen mit Reflexstreifen oder Speichensticks an jeder Speiche möglich.
Schweiz
In der Schweiz werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Verordnung über die
technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“ (VTS) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung
Besondere Hinweise
Weiße oder hellgelbe
Frontleuchte
Front- und Rückleuchte können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Front- und Rückleuchte müssen sobald es die Sichtverhältnisse erfordern eingeschaltet
werden und nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
Front- und Rückleuchte dürfen nicht blinken und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Rote Rückleuchte
Weißer Reflektor
Es muss mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Reflektor mit einer
Leuchtfläche von mindestens 10 cm
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fest angebracht sein. Die Reflektoren müssen nachts
bei guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Roter Reflektor
Pedalreflektor
Die Pedale müssen vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens
5 cm
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tragen. Ausnahmen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.