deu
3. Betrieb
Durch Drücken des Ein-/Ausschalters (2) die REMS Akku-LED-Lampe einschalten. Durch
erneutes Drücken des Ein-/Ausschalters (2) die REMS Akku-LED-Lampe ausschalten.
Tiefentladeschutz
Die REMS Akku-LED-Lampe ist mit einem Tiefentladeschutz ausgestattet. Dieser schaltet die
REMS Akku-LED-Lampe ab, sobald der Akku neu geladen werden muss. In diesem Fall Ein-/
Ausschalter (2) einmal drücken, Akku entnehmen und mit REMS Schnellladegerät aufl aden.
4. Instandhaltung
4.1. Wartung
WARNUNG
WARNUNG
Vor Reinigungsarbeiten Akku entnehmen!
Die REMS Akku-LED-Lampe ist wartungsfrei.
Kunststoffteile (z. B. Gehäuse, Kunststoffscheibe, Akkus) nur mit dem Maschinenreiniger REMS
CleanM (Art.-Nr. 140119) oder milder Seife und feuchtem, weichen Tuch reinigen. Keine Haus-
haltsreiniger verwenden. Diese enthalten vielfach Chemikalien, die Kunststoffteile beschädigen
könnten. Keinesfalls Benzin, Terpentinöl, Verdünnung oder ähnliche Produkte zur Reinigung
von Kunststoffteilen verwenden.
Flüssigkeiten dürfen niemals in das Innere der REMS Akku-LED-Lampe gelangen. Die REMS
Akku-LED-Lampe niemals in Flüssigkeit tauchen.
4.2. Inspektion / Instandsetzung
WARNUNG
WARNUNG
Vor Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten Akku entnehmen!
Diese Arbeiten dürfen nur
von qualifi ziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
5. Entsorgung
Die REMS Akku-LED-Lampe darf nach ihrem Nutzungsende nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie muss nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden.
Lithiumbatterien und Akkupacks aller Batteriesysteme dürfen nur im entladenen Zustand entsorgt
werden, bzw. bei nicht vollständig entladenen Lithiumbatterien und Akkupacks müssen alle
Kontakte z. B. mit Isolierband abgedeckt werden.
6. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes an den Erstverwender.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen,
welche die Angaben des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle
innerhalb der Garantiezeit auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar auf Fertigungs- oder
Materialfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos beseitigt. Durch die Mängelbeseitigung
wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert noch erneuert. Schäden, die auf natür-
liche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch, Missachtung von Betriebsvor-
schriften, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung,
eigene oder fremde Eingriffe oder andere Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat, zurückzu-
führen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt
erbracht werden. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige
Eingriffe in unzerlegtem Zustand bei einer auto risierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt
eingereicht wird. Ersetzte Produkte und Teile gehen in das Eigentum von REMS über.
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