Wartung und Pflege
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Wartung und Pflege
4.1
Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind die in
der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen durchzuführen.
Es dürfen
nur Original-Ersatzteile
verwendet werden; ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
4.1.1
Mechanik
WARTUNGSFRIST
Auszuführende Arbeiten
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Alle 50 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen.
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnrädern auf einwandfreie Funktion prüfen,
bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
Greifbacken (sofern vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei Bedarf
ersetzen.
Ober- und Unterseite der Gleitlagerung (sofern vorhanden) bei geöffnetem Gerät
mit einem Spachtel einfetten.
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf Risse,
Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen Sachkundigen.
4.2
Reparaturen
●
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen Kenntnisse und
Fähigkeiten besitzen.
●
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt
werden.
4.3
Prüfungspflicht
●
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (
siehe BGR 500).
●
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
●
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
●
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG“ gut sichtbar anzubringen.