Sicherheit
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2.5
Hinweise für das Betreiberunternehmen
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Das Hebegeräte ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Dennoch gehen davon Gefahren aus,
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wenn es nicht von geschultem oder zumindest unterwiesenem Personal benutzt wird,
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wenn es nicht seiner Bestimmung gemäß eingesetzt wird.
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Gefahren können unter diesen Umständen entstehen für:
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Leib und Leben des Benutzers und Dritter,
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das Gerät und weitere Sachwerte des Anwenders.
2.6
Hinweise für das Installations-, Wartungs- und Bedienpersonal
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Das Gerät darf nur von qualifiziertem Fachpersonal, wie Mechaniker und Elektriker, installiert und
gewartet werden.
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Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
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Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und
Reparatur des Gerätes beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung und besonders das Kapitel "Sicherheit"
gelesen und verstanden haben.
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Der Betrieb des Anwenders muss durch innerbetriebliche Maßnahmen sicherstellen,
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dass die jeweiligen Benutzer des Gerätes eingewiesen werden,
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dass sie die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
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und dass ihnen die Betriebsanleitung jederzeit zugänglich bleibt.
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Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten am Gerät müssen klar festgelegt und eingehalten
werden. Es dürfen keine unklaren Kompetenzen auftreten.
2.7
Anforderungen an den Aufstellort
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Das Hebegerät darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen betrieben werden.
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Die Umgebungstemperatur muss im Bereich von +3°C bis +40°C liegen (bei Unter-/ Überschreitungen bitte
vorher Rücksprache mit dem Hersteller nehmen).
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Stellen Sie durch entsprechende innerbetriebliche Anweisungen und Kontrollen sicher, dass die
Umgebung des Arbeitsplatzes stets sauber und übersichtlich ist.