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EU-Konformitätserklärung
Länderzulassungen für Mobilgeräte
Pokini erklärt hiermit, dass das Funkgerät Tab A8B der Richtlinie 2011/65/EU sowie 1999/5/EG oder 2014/53/EU (2014/53/EU
ersetzt 1999/5/EG vom 13. Juni 2017) entspricht. Den vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung finden
Sie unter: http://www.pokini.de.
-Kennzeichnung und Europäischer Wirtschaftsraum
Die Verwendung von RLANs für die Verwendung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt den folgenden Ein-
schränkungen:
- Maximale ausgestrahlte Übertragungsleistung von 100 mW EIRP im Frequenzbereich 2,400 – 2,4835 GHz
- Einschränkung von 5,13 – 5,35 GHz nur für die Verwendung im Innenbereich
Die Verwendung von Bluetooth®-Drahtlostechnologie für die Verwendung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum unter-
liegt den folgenden Einschränkungen:
- Maximale ausgestrahlte Übertragungsleistung von 100mW EIRP im Frequenzbereich 2,400 – 2,4835 GHz
DEUTSCH
Konformitätserklärung
Je nach Modell gelten folgende Konformitäts-/Einhaltungserklärungen. Nähere Informationen finden Sie auf dem Typenschild
Ihres Geräts.
Am Gerät sind behördliche Kennzeichnungen, die der Zertifizierung unterliegen, angebracht. Sie zeigen an, dass das/die
Funkgerät/e für die Verwendung in den folgenden Ländern zugelassen ist/sind: Vereinigte Staaten, Kanada und Europa1.
Nähere Informationen über die Kennzeichnung für andere Länder finden Sie in der Konformitätserklärung von Pokini.
Diese finden Sie unter http://www.pokini.de.
1 Europa umfasst: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Das Gerät unterstützt WLAN 5150-5350 MHz mit Einschränkungen für die Verwendung im Innenbereich..
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