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2.4 Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
•
Alle Arbeiten an den elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen
grundsätzlich nur von ausgebildeten Elektro-Fachkräften ausgeführt werden.
•
Bei Störungen in der elektrischen Energieversorgung ist die Anlage sofort
abzuschalten.
•
Vor Beginn von Arbeiten mit Teilen der Anlage, die mit elektrischer Energie
versorgt werden, ist die Anlage spannungsfrei zu schalten und gegen
unerwartetes wiedereinschalten abzusichern.
•
Die elektrischen Ausrüstungen der Anlage müssen regelmäßig überprüft werden.
Defekte, wie z.B. Kabelbeschädigungen, lose Verbindungen etc. sind
unverzüglich zu melden und zu beseitigen.
•
Alle Personen, die nicht autorisiert sind, Arbeiten an der elektrischen Versorgung
des Systems durchzuführen, muss der Zugang zum Innenraum des
Steuergehäuses verwehrt werden.
•
Das Schutzleitersystem der Maschine darf nicht unterbrochen werden. Entfernte
Schutzleiter müssen vor Einschalten einer Maschine erneut installiert werden.
•
Der Betreiber hat nach DIN EN 60204-1 dafür zu sorgen, dass in der Zuleitung
zu einer Maschine ein geeignetes Überstromschutzorgan installiert ist.
2.5 Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen
Die Maschine arbeitet mit Hilfe von hydraulischer Druckenergie. Beim Umgang mit
hydraulischer Energie sind grundsätzlich besondere Sicherheitsmaßnahmen zu
beachten.
•
Alle Arbeiten an den hydraulischen Ausrüstungen der Maschine dürfen
grundsätzlich nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden.
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Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn von
Reparaturarbeiten drucklos schalten.
Unter hohem Druck austretende Flüssigkeiten können die
Haut durchdringen und schwere Verletzungen
verursachen.
Bei Verletzungen durch Druckflüssigkeiten sofort einen
Arzt aufsuchen, es besteht Infektionsgefahr!
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