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Sicherheit
Version 1.0.1 - 2021-07-06
12
Originalbetriebsanleitung
DH 40CT
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4
0
CT_DE_1.
fm
Bei Bedienung und Instandhaltung der Bohr- Fräsmaschine durch nicht ausreichend quali-
fiziertes Personal können durch falsche Bedienung oder unsachgemäße Instandhaltung Gefah-
ren von der Bohr- Fräsmaschine ausgehen.
INFORMATION
Alle Personen, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung zu tun
haben, müssen
die erforderliche Qualifikation besitzen,
diese Betriebsanleitung genau beachten.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
können Gefahren für das Personal entstehen,
können die Maschine und weitere Sachwerte gefährdet werden,
kann die Funktion der Bohr- Fräsmaschine beeinträchtigt sein.
Schalten Sie die Bohr- Fräsmaschine immer ab, wenn Sie Reinigungs- oder Instandhaltungsar-
beiten vornehmen.
WARNUNG!
Die Bohr- Fräsmaschine darf nur mit funktionierenden Sicherheitseinrichtungen
betrieben werden.
Schalten Sie die Bohr- Fräsmaschine sofort ab, wenn Sie feststellen, dass eine
Sicherheitseinrichtung fehlerhaft oder demontiert ist!
Alle betreiberseitigen Zusatzanlagen müssen mit den vorgeschriebenen
Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein.
Sie als Betreiber sind dafür verantwortlich!
Sicherheitseinrichtungen auf Seite 14
1.6
Qualifikation des Personals
1.6.1
Zielgruppe
Dieses Handbuch wendet sich an
die Betreiber,
die Bediener,
das Personal für Instandhaltungsarbeiten.
Deshalb beziehen sich die Warnhinweise sowohl auf die Bedienung als auch auf die Instand-
haltung der Bohr- Fräsmaschine.
Legen Sie klar und eindeutig fest, wer für die verschiedenen Tätigkeiten an der Maschine
(Bedienen, Warten und Instandsetzen) zuständig ist.
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko!
Schließen Sie den Hauptschalter nach dem Abschalten der Bohr- Fräsmaschine stets ab.
Dadurch verhindern Sie den Betrieb durch Unbefugte.
INFORMATION
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko!
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen Auf-
gaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.