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OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
Sicherheit
Version 1.0.1 2014-05-16
Seite 14
Originalbetriebsanleitung
TU2506 | TU2506V | TU2807 | TU2807V
DE
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiberüber die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr über-
tragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.5.2 Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Maschine entstehen Gefahren für
Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Maschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und ge-
schulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
1.5.3 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss das Personal mindestens einmal jährlich unterweisen über
alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
die Bedienung,
die anerkannten Regeln der Technik.
Der Betreiber muss außerdem
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewusst arbeitet und die Be-
triebsanleitung beachtet.
1.5.4 Pflichten des Bedieners
Der Bediener muss
die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein,
die Maschine bedienen können.