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10.
Erwärmung von Getränken mit Mikrowellen kann zu einem
verzögert ausbrechenden Kochen (Siedeverzug) führen,
deshalb ist beim Hantieren mit dem Behälter Vorsicht
geboten.
11.
Der Inhalt von Babyflaschen und Gläsern mit Kindernahrung
muss umgerührt oder geschüttelt werden und die
Temperatur muss vor dem Verbrauch überprüft werden, um
Verbrennungen zu vermeiden.
12.
Eier mit Schale oder ganze hartgekochte Eier dürfen
nicht in Mikrowellenkochgeräten erwärmt werden, da sie
explodieren können, selbst wenn die Erwärmung durch
Mikrowellen beendet ist.
13.
Das Kochgerät sollte regelmäßig gereinigt und
Nahrungsmittelreste sollten entfernt werden.
14.
Mangelhafte Sauberkeit des Kochgerätes kann zu einer
Zerstörung der Oberfläche führen, die ihrerseits die
Gebrauchsdauer beeinflusst und möglicherweise zu
gefährlichen Situationen führt.
15.
Das Mikrowellenkochgerät darf nur als freistehendes Gerät
verwendet werden. Das Gerät ist nicht zum Einbau in
Möbel, wie bspw. Schränke geeignet und darf daher nicht in
Einbaumöbeln eingesetzt werden.
16.
Ein beschädigtes Netzkabel darf nur vom Hersteller,
einer von ihm beauftragten Werkstatt oder einer ähnlich
qualifizierten Person ersetzt werden, um Gefährdungen zu
vermeiden.
17.
Das Mikrowellenkochgerät ist für die Erwärmung von Speisen
und Getränken bestimmt. Trocknen von Speisen oder
Kleidung und Erwärmung von Heizkissen, Hausschuhen,
Schwämmen, feuchten Putzlappen und Ähnlichem kann zu
Verletzungen, Entzündungen oder Feuer führen.
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29/6/17 4:03 pm