1 689 979 924N 26.11.07
33
11.
Betrieb mit Wiegeeinrichtung im
Rollensatz (Sonderzubehör)
11.1
Anwendung
Mit der Wiegeeinrichtung wird die auf die Rollen wirkende
statische und dynamische Radgewichtskraft erfasst. Mit dieser
Prüfmethode kann der Bremskraft-Verlauf jeder Einzel-Achse
genau ausgewertet und die Abbremsung, bezogen auf die jewei-
lige Rad- und Achsgewichtskraft, ermittelt werden.
Die Ermittlung des Fahrzeuggesamtgewichtes durch Addition
der Einzelwerte führt bei dieser Waagenausführung zu Ver-
fahrensfehlern, da die Räder im Rollensatz nicht höhengleich mit
den außerhalb stehenden Rädern sind. Mit zunehmender Höhen-
differenz wird der Verfahrensfehler größer.
Voraussetzung für die genaue Ermittlung des Fahrzeug-Gesamt-
gewichtes durch Wiegen der Einzelachsen ist eine gerade und
waagrechte Fahrbahn und die Vermeidung von Höhendifferenzen
zwischen Waage (Rad im Rollenprisma) und Fahrbahn.
Bei Zweiachsfahrzeugen kann durch erhöhten Einbau der Rollen-
sätze das Einsinken der Räder in das Rollenprisma teilweise
korrigiert werden. Unterschiedliche Reifendurchmesser führen
jedoch je nach Achsabstand zu einem Verfahrensfehler, der sich
bei Fahrzeugen mit flüssigem Ladegut verstärkt. Bei mehrachsi-
gen Fahrzeugen ist durch den Einfluss der Radaufhängung eine
Ermittlung des Gesamtgewichtes nicht möglich.
1
2
1121 0030
1 = Wiegeeinrichtung
2 = Höhendifferenz
11.2
Prüfablauf
Während des Bremsvorgangs wird ständig das Gewicht gemes-
sen. Mit Taste
a
a
a
a
a
(64) auf der Fernbedienung wird die statische
Gewichtskraft der jeweiligen Achse gleichzeitig mit der Rollrei-
bung gespeichert. Bei Schlupfabschaltung oder Abschaltung des
Prüfstandes mit Taste
S
(58) auf der Fernbedienung wird die
dynamische Gewichtskraft gespeichert.
Die Berechnung der Abbremsung wird mit der dynamischen Brems-
kraft durchgeführt. Bei Eingabe des zulässigen Gesamtgewich-
tes mit der Fernbedienung wird die Berechnung der Abbremsung
zusätzlich mit dem zulässigen Gesamtgewicht durchgeführt.
12.
Ungeregelter Links-, Rechtslauf
(Sonderzubehör)
12.1
Anwendung
i
Das Sonderzubehör Allrad-Prüfung (1 987 009 C1BN für BT
610 und BT 640, 1 987 009 C1FN für BT 612 und BT 642)
ist als ungeregelter Rechts-/Linkslauf zu verwenden.
i
Sonderzubehör Pedalkraftmesser (1 987 009 C08N) für die
Prüfung von Pkw wird vorausgesetzt.
Bei Anwendung des ungeregelten Rechts-/Linkslauf werden die
Räder der zu prüfenden Achse gegensinnig angetrieben. Die
Bremskraft wird für das jeweils vorwärtslaufende Rad gemessen.
Um die Bremskräfte einer Achse zu vergleichen, ist die Verwen-
dung eines Pedalkraftmessers notwendig.
!
Die Prüfung der Fahrzeuge
muss
nach den Anweisungen
des jeweiligen Fahrzeugherstellers
erfolgen
. Besonders der
richtige Reifenzustand (gleicher Reifentyp, Reifenluftdruck
und Profiltiefe)
ist einzuhalten
.
!
Der ungeregelte Rechts-/Linkslauf ist zur Prüfung nach StV-
ZO §29 bzw. §41
nicht freigegeben
.
Ein TÜV-Gutachten kann nicht erreicht werden.
i
Eine genaue Bremskraftmessung am Rad ohne Momenten-
beeinflussung (bei permanentem Allrad) ist nicht möglich.
Vergewissern Sie sich, dass sich
keine
Personen im
Bereich des Prüfstandes aufhalten!
Lebensgefahr
für Personen im Bereich der Prüfrollen!
Beachten Sie die
Unfallverhütungsvorschriften!
Bei Gefahr den
„NOT-AUS-Schalter“ (13)
drücken!
Summary of Contents for BT 610
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