Inspektions- und Prüfprotokoll
NovoPort® IV
33
8.1
Garagentorantrieb testen
•
Antriebsbetriebene Garagentore sind in regelmäßigen Abständen durch
qualifiziertes und einschlägig geschultes und erfahrenes Personal zu
inspizieren und zu warten.
•
Die vom Hersteller angegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind
einzuhalten.
•
Beachten Sie alle anwendbaren nationalen Vorschriften (ASR 1.7 "Technische
Regeln für Arbeitsstätten - Türen und Tore").
•
Sämtliche Inspektions- und Wartungstätigkeiten sind im beiliegenden
Inspektions- und Prüfprotokoll zu dokumentieren.
•
Der Betreiber/Eigner ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll
zusammen mit der Dokumentation zum Garagentorantrieb über die komplette
Lebensdauer der Anlage sicher aufzubewahren.
•
Der Installationsbetrieb ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll vor
Inbetriebnahme der Anlage vollständig ausgefüllt an den Betreiber/Eigner zu
übergeben. Dies gilt auch für manuell betätigte Tore.
•
Sämtlichen Vorschriften und Hinweisen der Dokumentation zum
Garagentorantrieb (Installation, Betrieb und Wartung, etc.) ist strikt Folge zu
leisten.
•
Im Falle unsachgemäßer Ausführung der vorgeschriebenen Inspektions- und
Wartungstätigkeiten erlischt jegliche Herstellergarantie.
•
Genehmigte Änderungen am Garagentorantrieb sind zu dokumentieren.
HINWEIS
Eine Inspektion ersetzt nicht die erforderlichen Wartungstätigkeiten!
Nach jeder Inspektion sind festgestellte Mängel umgehend zu
beseitigen.