DEUTSCH
BETRIEBSANLEITUNG
24
1464020000(1)2009-04 A
SR 1101 P
VERSCHROTTUNG
Die Geräteverschrottung hat bei einer autorisierten Verschrottungsstelle zu erfolgen.
Vor der Geräteverschrottung sind folgende Bauteile/Werkstoffe zu entfernen und zu trennen sowie gemäß geltender
Umwelthygienevorschriften gesondert zu entsorgen:
Batterien
–
Motoröl
–
Polyesterstaub
fi
lter
–
Hauptkehrwalze und Seitenbesen
–
Kunststof
fl
eitungen und -teile
–
Elektrische und elektronische Teile (*)
–
Wenden Sie sich insbesondere für die Verschrottung der elektrischen und elektronischen Teile an die örtliche Nil
fi
sk-
(*)
Niederlassung.