DEUTSCH
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brenn-barer Stäube mit brennbaren
Flüssigkeiten.
- Zum Anschluss elektrisch betriebener
Industriestaubsauger und Späneabsauganlagen
dürfen nur Steckvorrichtungen nach VDE 0165
Abschn. 6.6.1 verwendet werden.
Kupplungssteckvorrichtungen und Adapter sind
nicht zulässig. Der Staubsammelbehälter ist bei
Bedarf zu entleeren. Es sind nur original
Zubehörteile zu verwenden.
- Es dürfen keine Flüssigkeiten, aggressive Gase,
leicht entzündbare Medien oder glühende
Partikel (Glimmnester oder ähnliches)
abgesaugt werden. Der Einsatz der
Späneabsauganlagen ist z.B. in
Lackierbetrieben untersagt. Das Absaugen von
Holzverarbeitungsmaschinen bei denen mit
Zündfunken und Glimmnestern zu rechnen ist
(z.B. Mehr-blattsägen), ist verboten.
- Reinigung des Gehäuses nur mit
Haushaltsreinigungsmittel und feuchtem Tuch.
- Diese Absauganlagen sind nicht für die
Aufstellung in einem Ex-Bereich vorgesehen.
Vor allen Arbeiten an der Anlage ist das Gerät vom
Stromnetz zu trennen!
Bei Nothalt Netzgerätestecker ziehen.
4.1 Allgemeines
Die Späneabsauganlagen darf nur an TN-Netzen
mit geerdetem Nullleiter betrieben werden.
Die Anlage darf nur von Personen betrieben
werden, die in der Handhabung unterwiesen und
ausdrücklich mit der Benutzung beauftragt sind.
Zum Betrieb der Anlage darf nur original Metabo-
Zubehör verwendet werden.
Der Ventilator ist verkleidet, diese Verkleidung
kann nur mit einem Werkzeug gelöst werden. Falls
diese Verkleidung entfernt wird, besteht das
Restrisiko, dass eine Gefährdung durch Berühren
beweglicher Teile erfolgen kann.
Durch Einweg-Staubsammelsäcke mit
verschließbarer Öffnung ist eine staubarme
Entsorgung gewährleistet. Jedoch ist beim
Wechseln der Staubsammelsäcke das Einatmen
von Staub nicht ausgeschlossen. Das Einhalten
der Hinweise (Punkt 8.5.4.) zum Wechsel bzw.
Entsorgung führt zu einer Minimierung dieser
Gefahren.
Die Anlage ist geeignet zum Absaugen von
trockenem Holzstaub und trockenen Holzspänen.
Dies gilt auch für Eichen- und Buchenholzstaub.
Die Prüfung bezieht sich zunächst einmal auf
Holzstäube, zum Absaugen anderer metallischer,
keramischer und organischer Späne der
Staubexplosionsklasse St 1 nur nach
Rücksprache mit dem Hersteller. Wird die Anlage
mit extremen Staubmengen beaufschlagt ist
vorher Rücksprache mit dem Hersteller zu halten.
Beim Absaugen einer "staubgeprüften"
Holzbearbeitungsmaschine mit einer Staubquelle
führt die Verwendung der Anlage dazu, dass der
Wert von 2 mg/m
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an diesem
Maschinenarbeitsplatz dauerhaft sicher
eingehalten wird, wenn keine störenden
Fremdeinflüsse vorhanden sind. Die
messtechnische Überwachung eines solchen
Arbeitsplatzes entfällt dann!
Um diese Vorteile der Anlage recht lange zu
erhalten, beachten Sie unbedingt diese
Betriebsanleitung. Lesen Sie sie schon vor der
ersten Inbetriebnahme sorgfältig durch. Sollten
dennoch Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung.
Evtl. notwendiges Zubehör entnehmen Sie bitte
den beigefügten Unterlagen.
Die Anlage muss in die Explosions- und
Feuerschutzdokumente des Betreibers
einbezogen werden.
4.2 Späneabsauganlageaufstellung (Ort)
Die Verpackungsfolie und das sonstige
Verpackungsmaterial ist zu entfernen. Die Anlage
sollte möglichst nahe der abzusaugenden
Maschine aufgestellt werden. Die Aufstellung
muss auf einer ebenen Fläche erfolgen. Am Ein-
satzort ist die feststellbare Lenkrolle zu arretieren.
4.3 Brand- und Explosionsschutz
4.3.1 Funkenerzeugende Maschinen
Die Anlage ist ohne eine entsprechende
sicherheitstechnische Zusatzeinrichtung nicht
zum Absaugen von Holzbearbeitungsmaschinen
geeignet, bei denen wirksame Zündfunken nicht
ausgeschlossen sind. Das Absaugen von
Holzbearbeitungsmaschinen, bei denen mit
wirksamen Zündfunken und Glimmnestern zu
rechnen ist (z.B. Mehrblatt-kreissägen,
Breitbandschleifmaschinen in Spanplattenwerken
und Türenfabriken), ist nur mit einer zusätzlichen
Sicherheitseinrichtung (Funkenlöschanlage)
zulässig, wenn Luftrückführung vorhanden ist. Es
dürfen keine verfahrens- oder
umgebungsbedingte Zündquellen (z.B. glühende
Teile) in die Anlage eingesaugt werden.
4.3.2 Saugleitung
Der Einströmstutzen am Gerät hat einen
Außendurchmesser von 100 mm
Der Saugschlauch der entsprechenden
Nennwerte ist mit der Spannschelle am Stutzen zu
befestigen.
Beim Anschluss eines Absaugschlauches ist
darauf zu achten, dass nur elektrisch leitfähiges
Material verwendet wird und dass die elektrische
Verbindung zwischen Schlauch und Stutzen der
Anlage einwandfrei ist.
Wird ein sogenannter "Spiralschlauch" verwendet,
so muss die Metallspirale ca. 5 cm abisoliert
werden. Das restliche Schlauchmaterial im
abisolierten Bereich entfernen und den blanken
Metalldraht so nach innen biegen, dass beim
Aufstecken des Schlauches eine einwandfreie
elektrische Leitfähigkeit zum Ansaugstutzen
hergestellt wird. Dann den Schlauch mit einer
Schneckengewindeschelle bzw. Spannband
befestigen.
Schläuche aus Kunststoff müssen schwer
entflammbar sein. Nur Schläuche mit
entsprechenden Nennweiten verwenden.
Detaillierte Anforderungen für
Rohrleitungssysteme
- nur Rohre aus Stahl und schwerentflammbare
flexible Schläuche mit Metallwendel zur
elektrostatischen Erdung verwenden
- durchgehende Erdung sicherstellen
- Verwendung automatischer Schieber (wenn
erforderlich)
- Vermeidung von Luftgeschwindigkeiten
unterhalb der minimalen Transport-
Luftgeschwindigkeit
4.3.3 Ventilator
Durch den Aufbau des Ventilators entspricht die
Anlage der Bauart B 1 (zündquellenfreie Bauart),
wenn keine funkenerzeugenden Maschinen
abgesaugt werden bzw. wenn eine
Funkenlöschanlage eingebaut ist.
4.3.4 Förderleitungen
Fest verlegte Rohrleitungen in feuergefährdeten
Bereichen müssen aus nichtbrennbaren
Werkstoffen ausgeführt sein. Anschlussleitungen
zwischen Maschine und Sammel- bzw.
Hauptleitung müssen mind. aus
schwerentflammbaren Werkstoffen bestehen.
Die max. Schlauchlänge (sogenannte
Flexschläuche) darf 0,5 m nicht überschreiten,
wenn dies durch geeignete Rohrelemente
vermieden werden kann.
4.3.5 Erdung
Bauteile, insbesondere Rohrleitungen aus Metall
und Flexschläuche müssen zur Ableitung
statischer Elektrizität von der
Bearbeitungsmaschine bis zum Ventilator/Filter
durchgehend elektrisch geerdet sein.
4.4 Möglicher Fehlgebrauch
Die Späneabsauganlage darf ausschließlich
innerhalb der von Metabo vorgegebenen
technischen Daten betrieben werden. Eine andere
oder darüber hinausgehende Verwendung als
unter Punkt "2. Bestimmungsgemäße
Verwendung" beschrieben, gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht.
Möglicher Fehlgebrauch ist z.B.:
Förderung von Medien mit unerlaubten hohen
oder niedrigen Temperaturen, aggressiven oder
stark staubhaltigen Medien.
- Siehe Punkt 4, Seite 3(Für zündquellenfrei
gebaute Geräte gilt)
4.5 Restgefahren
Gefahren können von der Anlage ausgehen, wenn
es nicht von geschulten Personen bedient und/
oder unsachgemäß oder nicht
bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Restgefahren sind potentielle, nicht offensichtliche
Gefahren, wie z.B.:
- Verletzungen durch Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise, Normen, Richtlinien oder
Vorschriften,
- Verletzungen durch unkoordiniertes Arbeiten,
- Gefährdung durch Arbeiten an der elektrischen
Anlage, an den Kabeln und Anschlüssen,
- usw.
4.6 Lagerung, Transport
Warnung! Achtung
!
- Lagern Sie die einzelnen Funktionsteile in ihren
Originalverpackungen trocken und
wettergeschützt.
- Decken Sie offene Paletten mit Planen ab und
schützen Sie die Funktionsteile vor
Schmutzeinwirkung (z.B. Späne, Steine,
Wasser, usw.).
- Beim Transport unter erschwerten Bedingungen
(z.B. auf offenen Fahrzeugen, bei
außergewöhnlicher Rüttelbeanspruchung, beim
Transport auf dem Seeweg oder in subtropische
Länder) muss eine zusätzliche Verpackung
eingesetzt werden, welche diese besonderen
Einflüsse abwehrt.
- Verhindern Sie bei der Lagerung ständigen und
vor allem abrupten Temperaturwechsel. Dies ist
besonders schädlich, wenn Feuchtigkeit
kondensieren kann.
- Bei Lagerzeiträumen von über 3 Monaten, prüfen
Sie vor der Montage die Leichtgängigkeit der
drehenden Teile (Lager, Ventilatoren, usw.)
- Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den
einzelnen Kapiteln.
- Die Anlage kann mit einem Gabelstapler an den
Aufstellungsort transportiert werden (siehe Abb.
G). Nach der Montage kann das Verschieben per
Hand erfolgen.
- Beim Transport sind die einzelnen Komponenten
stehend zu transportieren und gegen Umkippen
zu sichern.
- Beim Transport ist auf ausreichende Sicht zu
achten (gegebenenfalls Begleitpersonal).
- Es dürfen sich keine Personen im
Transportbereich aufhalten.
- Geeignete Gabellängen zur Vermeidung von
Beschädigungen am Geräteboden verwenden.
Grundsätzlich ist auf eventuelle Überstände (z.B.
Schalldämpfer) zu achten.
- Beim Transport sind die einschlägigen
Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum
Umweltschutz zu beachten.
- Verwendung von geeignetem Hebezeug
sicherstellen.
- Der Transport der Anlage darf nur von
ausgebildetem, geschultem und eingewiesenem
Personal und unter dem Aspekt "Sicherheit"
durchgeführt werden.
- Beim Benutzen von fahrerlaubnispflichtigem
Transportgerät muss sichergestellt sein, dass
das Personal im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist.
- Die Kippgrenze liegt bei ca. 12 ° (siehe Abb. F).
Lage des Schwerpunktes beachten
4.7 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber der Anlage muss sein Personal
regelmäßig zu folgenden Themen schulen:
- Beachtung und Gebrauch der Betriebs- und
Montageanleitung, sowie der gesetzlichen
Bestimmungen.
- Bestimmungsgemäßer Betrieb der Anlage.
- Ggf. Beachtung der Anweisungen des
Werkschutzes und der Betriebsanweisung des
Betreibers.-
- Verhalten im Notfall
Die genaue Typenbezeichnung, die eingesetzte
Filterkategorie, die Filterfläche und die Motordaten
sind dem Typenschild zu entnehmen.
Der Arbeitsbereich liegt zwischen Nenn- und
Mindestvolumenstrom.
Der Mindestvolumenstrom der Anlage ist so
auszuwählen, dass an allen gleichzeitig zu
betreibenden Holzbearbeitungsmaschinen eine
Mindestluftgeschwindigkeit von 20 m/s in deren
Absaugstutzen gewährleistet wird, falls vom
Hersteller der Bearbeitungsmaschine nicht anders
vorgesehen.
5. Produktbeschreibung
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Page 80: ...Metabowerke GmbH Metabo Allee 1 72622 Nuertingen Germany www metabo com 1151691176 1219...