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wird, sofern die Installation vertraglich vereinbart oder
unter dessen Verantwortlichkeit durchgeführt wurde.
Artikel L. 211-5 des Consumer Code legt fest, dass zur
Erfüllung des Vertrages Folgendes für das Produkt gilt:
1. Betriebsfähigkeit, wie sie von ähnlichen Produkten
erwartet wird und (sofern zutreffend):
- Erfüllung der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung
sowie Einhalten derselben Charakteristiken, die vom
Verkäufer mit Mustern oder Modellen dem Käufer
gegenüber präsentiert wurden;
- Einhalten von Charakteristiken, die ein
Endverbraucher aufgrund von öffentlichen Aussagen
des Verkäufers, des Herstellers oder seiner
Repräsentanten und insbesondere durch Werbung oder
Kennzeichnung legitim erwartet;
2. Alternativ: Einhalten von Charakteristiken, die durch
allgemeine Vereinbarungen zwischen den Parteien
definiert wurden oder Tauglichkeit für einen bestimmten,
vom Käufer erwarteten Zweck, der dem Verkäufer
mitgeteilt und von diesem akzeptiert wurde.
Artikel L. 211-12 des Consumer Code legt fest, dass
sämtliche Forderungen hinsichtlich Nichteinhaltung
innerhalb zwei Jahren ab Lieferung des Produktes geltend
gemacht werden müssen.
Artikel 1641 des Civil Code legt fest, dass hinsichtlich des
verkauften Produktes vom Verkäufer eine Gewährleistung
zu erbringen ist, die Folgendes umfasst: Verborgene
Defekte, die den Einsatz des Produktes für seinen
bestimmten Zweck verhindern oder den Einsatz des
Produktes dergestalt einschränken, dass das Produkt
entweder nicht oder zu einem verringerten Preis erworben
worden wäre, sofern der Käufer vom Vorhandensein
solcher Defekte Kenntnis erhalten hätte.
Artikel 1648 (erster Paragraph) des Civil Code legt fest,
dass sämtliche Forderungen hinsichtlich verborgener
Defekte innerhalb zwei Jahren ab Entdeckung des
Defektes durch den Käufer geltend gemacht werden
müssen.
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Garantie erhalten Sie auf den Magellan-Internetseiten:
www.magellangps.com
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