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Bestimmungsgemäße Verwendung des Reisemobils
Das Reisemobil darf ausschließlich für die Nutzung als Reisemobil, zum Zwecke der privaten Personenbe-
förderung und der Mitnahme persönlichen Reisegepäcks verwendet werden.
Es ist für die Benutzung öffentlicher Straßen nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geeignet.
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Jede darüberhinausgehende oder andersartige Benutzung des Reisemobils ist untersagt und gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
●
Das Reisemobil darf nicht für Lastentransporte oder zur gewerblichen Personenbeförderung ein-
gesetzt werden.
●
Die zulässige Anzahl mitfahrender Personen, das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils und
die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
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Während der Fahrt müssen sich Personen auf den mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten, zugelas-
senen Sitzplätzen befinden und angeschnallt sein.
●
Die Benutzung der Innenraumeinrichtung, insbesondere der eingebauten Geräte und Komponen-
ten, während der Fahrt ist verboten.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten, Beauftragten, Händler
und Vertreter wegen Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Reisemobils
entstehen, sind ausgeschlossen. Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet
allein der Halter.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Reini-
gungsanleitungen der eingebauten Geräte und Komponenten.
Verantwortung des Halters
Der Halter des Reisemobils ist verpflichtet, das Reisemobil in technisch einwandfreiem und verkehrssiche-
rem Zustand zu halten.
Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs sowie die Einhal-
tung der dort vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Der Halter muss die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen rechtzeitig durchführen lassen.
Zu diesen Prüfungen gehören:
●
Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO (TÜV).
●
Prüfung der Gasanlage durch einen anerkannten Sachkundigen.
Der Halter ist verpflichtet, sich laufend über aktuelle Gesetze und Bestimmungen zu informieren, aus
denen sich weitere Pflichten ergeben.
Hinweis:
Nimmt der Halter Veränderungen am Aufbau, der Innenausstattung, den eingebauten
Geräten und Komponenten vor oder werden nicht zugelassene und vom Hersteller des
Fahrzeugs nicht freigegebene Zubehörteile eingebaut bzw. angebaut, kann dies zu
Schäden und/oder dem Verlust der Garantie führen.
Summary of Contents for DEXTER 540
Page 1: ...DEXTER 540 BEDIENUNGSANLEITUNG OPERATING MANUAL ...
Page 3: ...DE 3 Allgemeines ...
Page 10: ...DE 11 Verantwortung des Halters ...
Page 13: ...DE 15 Sicherheit und Brandschutz ...
Page 16: ...DE 19 Beförderung von Personen ...
Page 19: ...DE 23 Frischwasser anlage ...
Page 27: ...DE 33 Gasanlage ...
Page 32: ...DE 39 Elektrische Anlage ...
Page 40: ...DE 49 Heizung ...
Page 44: ...DE 55 WC Anlage ...
Page 51: ...DE 63 Küche ...
Page 55: ...DE 69 Fenster und Dach hauben ...
Page 61: ...DE 77 Wohnen ...
Page 69: ...DE 87 Stilllegung über den Winter ...
Page 72: ...DE 91 Reinigung und Pflege ...
Page 76: ...DE 97 Störungssuche ...
Page 81: ...DE 103 Wartung und Wartungsintervalle ...
Page 86: ...EN 3 General information ...
Page 93: ...EN 11 Owner s responsibility ...
Page 96: ...EN 15 Safety and fire protection ...
Page 99: ...EN 19 Transporting passengers ...
Page 102: ...EN 23 Fresh water system ...
Page 110: ...EN 33 Gas system ...
Page 115: ...EN 39 Electrical system ...
Page 123: ...EN 49 Heating ...
Page 127: ...EN 55 Toilet system ...
Page 134: ...EN 63 Kitchen ...
Page 138: ...EN 69 Windows and roof lights ...
Page 144: ...EN 77 Living ...
Page 152: ...EN 87 Laying up for winter ...
Page 155: ...EN 91 Cleaning and maintenance ...
Page 159: ...EN 97 Troubleshooting ...
Page 164: ...EN 103 Maintenance and maintenance intervals ...