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INT 3.504.BA6/05.21
DE
4. Wartung
4.1 Grundsätzliche
Wartungshinweise
HYDAC Sicherheitseinrichtungen sind
grundsätzlich wartungsfrei.
Die
GSV
ist entsprechend den nationalen
Vorschriften einer Wiederholungsprüfung durch
eine zugelassene Überwachungsstelle zu
unterziehen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird diese
z.B. durch die "Betriebssicherheitsverordnung,
BetrSichV" bzw. EN 14359 geregelt.
HINWEIS
Die Verplombung (2) am
GSV
darf nicht
entfernt werden.
Sie dient als Nachweis, dass am Gerät keine
Veränderungen hinsichtlich des Einstelldrucks
vorgenommen wurden.
Zeichnungen zum Text siehe Ausklappseite.
5. Lebensdauer
HYDAC
GSV
hat, wie alle Sicherheitsventile,
Lebensdauergrenzen. Diese sind unter
anderem abhängig von der Anzahl der
Öffnungen, bzw. Schließungen, wobei der
Dichtungskörper wechselnd beansprucht wird.
Bei den Sicherheitseinrichtungen ist der O-Ring
(12) als Lebensdauerbegrenzendes Bauteil
durch Alterung anzusehen.
HINWEIS
Entsorgung der GSV:
Undichte HYDAC
GSV
können durch den
Hersteller wieder in Stand gesetzt werden.
Die Reparatur darf nur durch HYDAC
erfolgen, da das
GSV
neu eingestellt werden
muss.
6. Kundendienst
Kundendienstleistungen und Reparaturen
können im Stammhaus oder bei allen
nationalen und internationalen HYDAC
Vertriebs- und Servicestellen durchgeführt
werden.
Kontakt im Stammhaus:
HYDAC Systems & Services GmbH
Werk 13
Postfach 1251
D-66273 Sulzbach/Saar
Friedrichsthalerstr. 15
D-66540 Neunkirchen/Heinitz
Tel.: +49 (0) 6897 / 509-01
Fax: +49 (0) 6897 / 509-324
Internet: www.hydac.com
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