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1. Aufstellungsbedingungen und baurechtliche Vorschriften
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und der
europäischen Normen sowie den regionalen Vorschriften zu installieren.
In Deutschland ist der Kaminofen vor der Inbetriebnahme dem zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister zur Abnahme anzumelden.
2. Sicherheit und Sicherheitsabstände
Vor und neben dem Kaminofen darf sich im Strahlungsbereich der Feuerraumscheibe in-
nerhalb von 80 cm kein brennbares bzw. wärmeempfindliches Material (wie z. B. Möbel,
Holz- oder Kunststoffverkleidungen, Vorhänge etc.) befinden. Außerhalb des Strahlungsbe-
reiches an den Seiten und hinter dem Kaminofen ist ein Abstand von 20 cm zu brennbaren
Materialien einzuhalten (s. Abb. 3).
Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
Bei brennbaren Fußbodenmaterialien (z.B.: Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bodenplat-
te aus nicht-brennbaren Marterial vorgeschrieben (z.B.: Fliesen, Sicherheitsglas, Schiefer,
Stahlblech). Sollte eine Bodenplatte erforderlich sein, muss deren Größe dem drehbaren
Bereich des Kaminofens angepasst sein.
Aus Sicherheitsgründen den Kaminofen niemals während der
Befeuerung drehen!
Am Kaminofen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es dürfen
nur Original-Ersatzteile der Hase Kaminofenbau GmbH eingesetzt werden.
Bei Verwendung einer Bodenplatte gelten die angegebenen Sicherheitsmaße
Abb. 2
Abstände zu wärmeempfindlichen und brennbaren Materialien
Abb. 3
Grundriss Wandsituation
Grundriss Ecksituation
S
t
r
ah
l
u
n
g
sb
ere
ich
min. 20 cm
ca. 180°
80 cm
S
t
r
ah
l
u
n
g
sb
ere
ich
80 cm
ca. 180°
min. 30 cm
267 cm
min. 30 cm
min. 50 cm
Bodenplatte