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Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebil-
det und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Montage- und Inbetriebnahmepersonal
Die Montage und die erste Inbetriebnahme dürfen nur von ausgebildetem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
• nationale Unfallverhütungsvorschriften
• nationale Brandschutzverordnungen
• elektrotechnische Fachkenntnisse
Verfügt das Montage- und Inbetriebnahmepersonal über eine dieser Qualifikationen
nicht, muss ein fachkundiges Montageunternehmen beauftragt werden.
Personal in der Ausbildung darf das Produkt nur unter Aufsicht oder nach Autorisie-
rung durch eine erfahrene Person montieren und in Betrieb nehmen.
Für die Einhaltung der VDE-Vorschriften (bzw. der nationalen Vorschriften für Elek-
trotechnik und Elektronik) sind der Betreiber und der Monteur selbst verantwortlich.
Unbefugte
2.8 Umweltschutz
Folgende umweltgefährdende Stoffe werden verwendet:.
Elektrische und elektronische Bauteile
Elektrische und elektronische Bauteile können giftige Werkstoffe enthalten. Diese
Bauteile müssen getrennt gesammelt werden und bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben werden oder durch einen Fachbetrieb entsorgt werden.
WARNUNG
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Ar-
beitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfül-
len, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Ar-
beitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
HINWEIS
Gefahr für die Umwelt durch falsche Handhabung von umweltgefähr-
denden Stoffen!
Bei falschem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere bei
falscher Entsorgung, können erhebliche Schäden für die Umwelt entste-
hen.
• Die unten genannten Hinweise zum Umgang mit umweltgefährdenden
Stoffen und deren Entsorgung stets beachten.
• Wenn umweltgefährdende Stoffe versehentlich in die Umwelt gelan-
gen, sofort geeignete Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel die zuständi-
ge Kommunalbehörde über den Schaden informieren und geeignete
zu ergreifende Maßnahmen erfragen.
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