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4.
In Betrieb nehmen
Nach der „Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“, BGR
232, müssen automatische Tür- und Fensterantriebe vor der ersten
Inbetriebnahme von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand
geprüft werden. Mindestens einmal jährlich muss eine wiederholende
Prüfung erfolgen.
Die Richtlinie ist herausgegeben vom „Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften“. Sie ergänzt die §§ 9, 10 und 11 der „Verordnung
über Arbeitsstätten“ sowie die §§ 28 und 29 der Unfallverhütungsvorschrift
„Allgemeine Vorschrift“ (VBG 1).
4.1 Vorgehensweise
Nehmen Sie den Verriegelungsantrieb wie nachfolgend beschrieben
in Betrieb. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine problemlose
Inbetriebnahme des Verriegelungsantriebs.
Nehmen Sie an unmontierten Verriegelungsantrieb alle Anschlüsse
gemäß Kapitel „3.4.2 Anschlusspläne für ELTRAL VAN - 24 V“ auf
Seite 17 vor.
Schalten Sie anschließend die Steuerspannung zu, um die Bewegung des
Riegels zu prüfen.
Korrigieren Sie ggf. den Hub durch Umschalten des DIP-Schalters (siehe
„4.2 Einstellen des Hubs und des Betriebsmodus“ auf Seite 20).
Wenn die Verriegelung korrekt arbeitet, stellen Sie den
Verriegelungsmotor auf die Position „ZU“.
Schalten Sie nun die Steuerspannung ab und klemmen Sie den
Fensterantrieb an.
Montieren Sie den vollständig angeschlossenen Verriegelungsantrieb
mit abgeschraubter Riegelplatte.
Hängen Sie anschließend den Fensterantrieb aus und öffnen Sie den
Fensterflügel.
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