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Allgemeine Montageanleitung
06.2017 | 20505S | Designed in Germany
EN 1125 | EN 179 | EN 12209 | EN 14846
DE
Für das Zuhalten der Tür in geschlossener Stellung sollten keine weiteren Vorrichtungen installiert werden als
gem. EN 1125 freigegeben. Dies schließt jedoch die Verwendung von Türschließern nicht aus.
Beim Einsatz eines Türschließers ist darauf zu achten, dass die Betätigung der Tür durch Kinder, sowie ältere und
gebrechliche Personen nicht durch den Türschließer behindert wird.
Die Montage-, Wartungs- und Bedienungshinweise sind zu beachten. Insbesondere ist auf eine vollständige
Installation aller Sperrgegenstücke und Abdeckungen zu achten.
Die Betreiber eines solchen Verschlusses sind mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch vertraut zu machen.
An der Innenseite der Tür bzw. in Fluchtrichtung sollte immer unmittelbar oberhalb des Beschlages oder auf
dem Beschlag selbst, wenn er eine ausreichend große ebene Fläche für die Beschriftung aufweist, ein gut sicht-
bares Piktogramm aufgebracht sein, welches einen Hinweis auf die Betätigung der Handhabe gibt.
Alle gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verwendung des Verschlusses an Feuer- und Rauchschutztüren
behalten ihre volle Gültigkeit.
1.1
Allgemeiner Montageablauf
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Verschluss auf Zulassungen der Einzelkomponenten sowie Vollständigkeit prüfen.
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Schloss gemäß beigefügter Montageanleitung in vorbereitete Schlosstasche einführen und befestigen.
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Sperrgegenstück in Zarge befestigen. Der Riegel muss jederzeit frei und ohne Reibung im Sperrgegenstück
aufgenommen werden können. Die Kontur des Sperrgegenstückes muss gegebenenfalls auf die Türsituation
angepasst werden (Abb 2 + 3).
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Schließzylinder montieren (falls vorhanden), Zylinderbefestigungsschraube nicht anziehen.
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Befestigungspunkte für den Beschlag mittels beigefügter Bohrschablone auf der Türinnen- und Türaussen-
seite anzeichnen.
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Schließzylinder (falls vorhanden) und Schloss aus der Schlosstasche entfernen, Befestigungsbohrungen von
den jeweils markierten Punkten bis in die Schlosstasche bohren.
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Schloss und Schließzylinder (falls vorhanden) wieder gemäß Punkt 2. und 4. montieren.
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Beschlag gemäß beigefügter Anleitung montieren und Zylinderbefestigungsschraube anziehen.
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Funktionskontrolle des Verschlusses.
2. Produkthaftung
Gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte, sind die nachfol-
genden Informationen über Verschlüsse unbedingt zu beachten.
Die Nichtbeachtung entbindet uns von unserer Haftungspflicht.
2.1
Produkthaftung und bestimmungsgemäße Verwendung
Ein Schloss hat die Aufgabe eine Tür zu verschließen und sie zu versperren. Unter Verschließen versteht man
das Geschlossenhalten einer Tür derart, dass sie durch Zug und Druck nicht geöffnet werden kann, andererseits
auf einfache Art und Weise, etwa durch Drückerbetätigung, zu öffnen ist.
Unter Versperren versteht man das Sichern der geschlossenen Tür durch einen aus dem Türschloss ausge-
schobenen, ungefederten und starren Riegel, der in die entsprechenden Ausnehmungen des Sperrgegenstückes
greift.
Zum Verschließen der Tür dient die Falle.
Das Versperren übernimmt der Riegel.
Der Riegel muss in der Endlage sperrbar sein, ferner muss das Öffnen der Tür ohne passendes Schließmittel
erschwert sein.
Mit dem Getriebe wird der Riegel verschoben. Das Gesperre (Zuhaltung mit Verankerung) übernimmt das
Festhalten in einer bestimmten Lage. Versperrt werden darf nur in vorher bereits geschlossenem Zustand (gilt
auch für Hakenfallen, Zirkelriegel).
Zylinderbefestigungsschrauben sind auf Dornmaßlänge abzustimmen oder anzupassen.
Ein Einsteckschloss bzw. eine Mehrfachverriegelung ist ein Schloss, das in eine vorhandene Ausnehmung
(Schlosstasche) im Türblatt eingesteckt und verschraubt wird und in der Regel Drehflügeltüren als Basis hat.
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