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1.
Allgemeine Hinweise
1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur
usw. die in Frage kommenden Vorschriften und Normen zu
berücksichtigen.
Hinweise
hierzu
finden
Sie
in
den
dazugehörigen Abschnitten dieser Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist
immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu setzen und gegen
unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten im Behälter,
verschlossen
zu
halten,
ansonsten
besteht
höchste
Unfallgefahr. Der bei Anlieferung montierte Regenschutz
ist nur eine Transportverpackung und nicht begehbar und nicht
kindersicher, er muss umgehend nach Anlieferung gegen eine
geeignete Abdeckung ausgetauscht werden (Teleskop-
Domschacht mit entsprechender Abdeckung)!
Es sind nur Original GRAF
– Abdeckungen oder von Fa. GRAF
schriftlich freigegebene Abdeckungen zu verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „
Kein Trinkwasser
“
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser
–
Zapfstellen mit Ventilen mit
Kindersicherung
installiert werden.